Next Generation Integrated Photonic Sensing: Call für transnationale Projekte

Transnationale Ausschreibung im Rahmen des EUREKA- und Photonic21 Mirror-Group-Calls
Ausschreibung offen von 14.04.2022 12:00 bis 01.07.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Mit dieser transnationalen Ausschreibung beteiligt sich das Thema Produktionstechnologien am zweiten EUREKA- und Photonic21 Mirror-Group-Call. Das Netzwerk ermöglicht die koordinierte Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Next Generation Integrated Photonic Sensing“ und wird von acht europäischen Förderungsorganisationen unterstützt.

 

Was wird gefördert?

Transnationale und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den Themen PICs (photonic integrated circuits), QPICs (photonic quantum sensors) und Hybrid sensing.

Am EUREKA Call beteiligen sich insgesamt 9 Länder:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Österreich, Polen, Schweiz

Wer wird gefördert?

Österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Für die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützte Ausschreibung stehen 500.000 EURO Budget zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Das transnationale Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern aus mindestens zwei am Call teilnehmenden Ländern bestehen, wovon mindestens ein österreichisches Unternehmen beteiligt sein muss. Weitere detaillierte Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Für eine erfolgreiche Einreichung muss das Vorhaben sowohl transnational bei EUREKA als auch national bei der FFG eingereicht werden.
WICHTIG: Zusätzlich zur nationalen Ergänzung muss der EUREKA-Projektantrag via FFG-eCall eingereicht werden.

***************************************

Einreichfristen wurden verlängert

**************************************

Transnationale Einreichfrist:

EUREKA-Projektantrag (Project Application Form): 29. Juni 2022, (date of receipt, C.E.T.)

Nationale Einreichfrist:

Produktionstechnologien: Nationale Ergänzung: 01. Juli 2022, 12:00 Uhr C.E.T.

 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist mit Anfang November 2022 zu erwarten

Kontakt

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag