- Ausschreibungsleitfaden deutsch
- Ausschreibungsleitfaden englisch
- NFFR - nationalen Förderfähigkeitsregeln
- FFG-Struktur-Richtlinie
- Überblick regionalen Innovationsstrategien
- Überblick Landesstellen für verpflichtendes Informationsgespräch
- EFRE-Fragebogen (Muster)
- EFRE-Publizitätsleitfaden
- Vorlage Finanzierungslückenberechnung
- Vorlage Selbsterklärung zur Restfinanzierung für den Nutzungstyp "wirtschaftliche Nutzung"
- zum Kostenleitfaden
F&E-Infrastrukturprojekte sind Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung. Im Fokus steht der Bedarf an kooperativ (d.h. durch mehrere Organisationen oder Organisationseinheiten) genutzten F&E-Infrastrukturen für neue zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsfelder.
Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung gefördert.
Es sind jene Kosten förderbar, welche im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung der F&E-Infrastruktur stehen und im Anlageverzeichnis aktiviert werden. Bei der Endabrechnungskontrolle ist das Anlageverzeichnis vorzulegen.
Wer wird gefördert?
Förderbar für den Nutzungstyp „Nicht-Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
Förderbar für den Nutzungstyp „Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Unternehmen jeder Rechtsform
Wie hoch ist die Förderung?
- Nutzungstyp “Nicht-Wirtschaftlich” 90% - Zuschuss
- Nutzungstyp “Wirtschaftlich” 50% - Zuschuss
Was sind die Einreichkriterien?
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Ausschreibungsteam der FFG Kontakt auf. Aufgrund von zusätzlichen EFRE-Kriterien wird eine Beratung durch das Ausschreibungsteam empfohlen.
- Verpflichtendes Informationsgespräch mit der jeweiligen Landesstelle bis 25.11.2023;
Bedingung für die Einreichung eines Förderungsansuchens ist ein verpflichtendes Informationsgespräch der antragstellenden Organisation mit der jeweiligen Landesstelle (siehe dazu Punkt 5.1 des Ausschreibungsleitfadens)
Besonderheit Oberösterreich:
Das einzureichende Projekt muss im Einklang mit der OÖ Wirtschafts- und Forschungsstrategie #uppervison2030 (www.uppervision.at) stehen. Dazu ist bis spätestens 10. November 2023 eine Projektskizze (download https://www.uppervision.at/umsetzung/projekteinreichung) an uppervision@biz-up.at mit dem Betreff: „F&E-Infrastrukturförderung 2023 – verpflichtendes Informationsgespräch“ zu übermitteln. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Business Upper Austria (https://www.uppervision.at/kontakt) gerne zur Verfügung.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet im April 2024 statt.
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