F&E-Infrastrukturförderung 2023

Anschaffung und Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für die Forschung
Ausschreibung offen von 04.09.2023 09:00 bis 13.12.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
F&E-Infrastrukturprojekte sind Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung. Im Fokus steht der Bedarf an kooperativ (d.h. durch mehrere Organisationen oder Organisationseinheiten) genutzten F&E-Infrastrukturen für neue zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsfelder.

Was wird gefördert?

Es werden die Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung gefördert.

Es sind jene Kosten förderbar, welche im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung der F&E-Infrastruktur stehen und im Anlageverzeichnis aktiviert werden. Bei der Endabrechnungskontrolle ist das Anlageverzeichnis vorzulegen.

Wer wird gefördert?

Förderbar für den Nutzungstyp „Nicht-Wirtschaftlich“ sind:

-  Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  •  Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

Förderbar für den Nutzungstyp „Wirtschaftlich“ sind:

-  Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

-  Unternehmen jeder Rechtsform

Wie hoch ist die Förderung?

  • Nutzungstyp “Nicht-Wirtschaftlich” 90% - Zuschuss
  • Nutzungstyp “Wirtschaftlich” 50%  - Zuschuss

Was sind die Einreichkriterien?

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Ausschreibungsteam der FFG Kontakt auf. Aufgrund von zusätzlichen EFRE-Kriterien wird eine Beratung durch das Ausschreibungsteam empfohlen.
  • Verpflichtendes Informationsgespräch mit der jeweiligen Landesstelle bis 25.11.2023;  
    Bedingung für die Einreichung eines Förderungsansuchens ist ein verpflichtendes Informationsgespräch der antragstellenden Organisation mit der jeweiligen Landesstelle (siehe dazu Punkt 5.1 des Ausschreibungsleitfadens)   

    Besonderheit Oberösterreich:   
    Das einzureichende Projekt muss im Einklang mit der OÖ Wirtschafts- und Forschungsstrategie #uppervison2030 (www.uppervision.at) stehen. Dazu ist bis spätestens 10. November 2023 eine Projektskizze (download https://www.uppervision.at/umsetzung/projekteinreichung) an uppervision@biz-up.at mit dem Betreff: „F&E-Infrastrukturförderung 2023 – verpflichtendes Informationsgespräch“ zu übermitteln. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Business Upper Austria (https://www.uppervision.at/kontakt) gerne zur Verfügung.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet im April 2024 statt.

 

Kontakt

DI Martin REISHOFER
DI Martin REISHOFER

T 0043577552402
DI(FH) Joachim HAUMANN
DI(FH) Joachim HAUMANN

T 0043577552412
Dr. Katrin WLCEK
Dr. Katrin WLCEK

T 0043577552411
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE

T 0043577552406
DI Dr. Barbara RIEF VERNAY
DI Dr. Barbara RIEF VERNAY

T 0043577552413

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