+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Collective Research 2024.
Was wird gefördert?
Das Förderungsangebot Collective Research richtet sich an kooperative Forschungs-einrichtungen und außeruniversitäre Forschungsinstitute, welche mit der Branche entsprechend vernetzt sind, sowie Interessenvertretungen mit Sitz in Österreich, die durch die Forschungsergebnisse für die Branche eine fundierte Know-how Basis für darauf aufbauende Vorhaben zur Produkt-, Verfahrens oder Dienstleistungs-entwicklung legen wollen. Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen.
Wer wird gefördert?
Branchenforschungsprojekte werden meist von Forschungsinstituten oder Interessenvertretungen beantragt und müssen entweder durch mehrere Firmen oder durch Finanzierungsbeiträge von Verbänden oder anderen Interessenvertretungen kofinanziert werden. Kooperative Forschungsprojekte, bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden, und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung.
Firmen beteiligen sich in der Regel durch finanzielle Beiträge. Ergänzend dazu eine Beteiligung in Form von sogenannten in kind-Leistungen möglich.
Aufgrund der hohen Förderung besteht bei kooperativen Forschungsprojekten die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche.
Einreichung (Konsortien)
In Collective Research sind Konsortien (Variante a, b oder Variante c) eingeladen, ihre Branchenprojekte einzubringen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Varianten der Einreichung auf. Die nachstehende Tabelle zeigt die Variante (a) Förderungswerbende sind Interessensvertretungen der Branche und die Variante (b) bzw. (c) Förderungswerbende treten als außeruniversitären Einrichtungen auf. In der zweiten Zeile kann man die Unterschiede bei der Zuständigkeit der Forschungsarbeiten ablesen. Bei allen Varianten sind Kooperationspartner möglich, bei der Variante jedoch (b) erforderlich.
Rolle | Variante (a) | Variante (b) | Variante (c) |
---|---|---|---|
Förderungswerbende | Interessensvertretung der Branche | außeruniversitäre Einrichtung | außeruniversitäre Einrichtung |
Forschungsarbeiten | Universitäre Forschungseinrichtung oder außeruniversitäres Forschungsinstitut | Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich | Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich |
Kooperationspartner | Kein weiterer Partner notwendig, Beteiligungen von Unternehmen aus der Branche sind aber möglich | Mindestens drei Unternehmen aus der Branche | Interessensvertretung der Branche, darüber hinaus können sich Unternehmen aus der Branche beteiligen |
Wieviel wird gefördert?
Die Förderquote beträgt 65 %, die maximalen Projektkosten betragen € 500.000,- bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate). Die üblichen, eingereichten Projektkosten liegen bei Collective Research-Projekten zwischen € 100.000,- und € 500.000,- pro Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 60 Monate. In-Kind Leistungen: Zusätzlich zu nachvollziehbaren und bewertbaren Sach- und Materialkosten sind nun auch Personalkosten als in kind-Leistungen (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten) förderbar.
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Konsortien laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima-und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:
Energiewende
Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.
Kreislaufwirtschaft
Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.
Mobilitätswende
Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Die Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen. Das Förderungsangebot Collective Research bietet eine Unterstützungsmöglichkeit für vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen. Ziel von Collective Research ist es, vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte zu unterstützen, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen beinhalten, deren Ergebnisse aber die Basis für weitere Entwicklungen darstellen.
Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Hinweis zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.