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Collective Research 2024

Förderung für vorwettbewerbliche Branchenforschungsprojekte

Haben Sie eine innovative Projektidee, die Sie mit Partnern auf nationaler Ebene im Bereich der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung verwirklichen wollen? Wie beispielsweise die Umsetzung von Richtlinien, Charakterisierung von Materialien etc.? Collective Research steht für kollektive Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung gestellt werden, und ist offen für alle Technologien und Themenbereiche. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Das Förderungsangebot Collective Research richtet sich an kooperative Forschungseinrichtungen und außeruniversitäre Forschungsinstitute, welche mit der Branche entsprechend vernetzt sind, sowie Interessenvertretungen mit Sitz in Österreich. Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen.

Gefördert werden vorwettbewerbliche Branchenorschungsprojekte, die Fragestellungen einer Branche oder eines Unternehmensclusters bearbeiten. Nicht gefördert werden unmittelbar wirtschaftlich verwertbare (auch digitale) Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen.

Wer wird gefördert?

Branchenforschungsprojekte werden meist von Forschungsinstituten oder Interessenvertretungen beantragt und müssen entweder durch mehrere Firmen oder durch Finanzierungsbeiträge von Verbänden oder anderen Interessenvertretungen kofinanziert werden. Kooperative Forschungsprojekte, bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden, und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung.

Firmen beteiligen sich in der Regel durch finanzielle Beiträge. Ergänzend dazu eine Beteiligung in Form von sogenannten in kind-Leistungen möglich.

Aufgrund der hohen Förderung besteht bei kooperativen Forschungsprojekten die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche.

Die Varianten zu Einreichung als Konsortium finden Sie in den FAQs zu Collective Research unter Punkt 2.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 65 %, die maximalen Projektkosten betragen 500.000 EUR bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate) bzw. max. 250.000 EUR pro Projektjahr. Die üblichen, eingereichten Projektkosten liegen bei Collective Research-Projekten zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR pro Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 60 Monate. In-Kind Leistungen: Zusätzlich zu nachvollziehbaren und bewertbaren Sach- und Materialkosten sind nun auch Personalkosten als in kind-Leistungen (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten) förderbar.

Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen. Das Förderungsangebot Collective Research bietet eine Unterstützungsmöglichkeit für vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen. Ziel von Collective Research ist es, vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte zu unterstützen, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen beinhalten, deren Ergebnisse aber die Basis für weitere Entwicklungen darstellen.

Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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