FAQ zu Collective Research und CORNET

Haben Sie Fragen zu Collective Research oder CORNET? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemein gehalten und somit nicht auf jede Situation anwendbar bzw. vollständig sind (keine rechtliche Bindung). Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich. Letzte Änderung am 28. August 2024

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

1. Was ist ein kooperatives Forschungsprojekt im Sinne der FFG? 
2. Wer kann ein kooperatives Forschungsprojekt einreichen? 
3. Wie verläuft die Einreichung und Entscheidung? 
4. Wie lautet die Beschreibung der Zielbranche?  
5. Anhand welcher Bewertungskriterien wird das Projekt beurteilt?  
6. Welche Kosten werden gefördert?  
7. Wie hoch ist die Förderung?  
8. Gibt es spezifische Auflagen?  
9. Gibt es einen Mustervertrag, den ich als Vorlage für Verträge mit Partnern verwenden muss?  
10. Ist die Vorlage von Kooperationsverträgen bei Einreichung erforderlich? Reicht ein Letter of Interest aus? Hat die FFG ein Recht auf Einblick in die Partnerverträge?  
11. Wie kann ich als Konsortialführer eine Vereinbarung über Raten zu Barleistungen der Partner festlegen? Müssen die Barleistungen gleich zu Beginn in voller Höhe erfolgen? Kann ich das selbst festlegen?

ALLGEMEIN

1. Was ist ein kooperatives Forschungsprojekt im Sinne der FFG?

Es handelt sich um ein vorwettbewerbliches F&E-Projekt (Industrielle Forschung), welches keine umgehend wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklung zum Inhalt hat und zur Lösung eines branchenrelevanten Problems beiträgt. Das F&E-Projekt wird von einem Forschungsinstitut durchgeführt. Die betroffene Branche (Unternehmen, Interessenvertretungen) unterstützt das Projekt mit entsprechenden Barleistungen. Unternehmen können zusätzlich zu den Barleistungen in-Kind-Leistungen einbringen. Ziel ist es, dass Branchenmitglieder gemeinsam Grundlagen zur Lösung von Branchenproblemen erarbeiten.

2. Wer kann ein kooperatives Forschungsprojekt einreichen?

Einreichen können Interessenvertretungen der betroffenen Branche (zB Fachverbände), die Forschungsinstitute mit der Durchführung der Forschungsarbeiten beauftragen, oder Forschungsinstitute, die mit der Branche entsprechend vernetzt sind. 
Hinweis: Universitäten und Fachhochschulen können selbst keine kooperativen Forschungsprojekte einreichen; sie können jedoch im Subauftrag von Interessenvertretungen das Projekt oder Teile davon durchführen.

Für Collective Research zeigt die nachstehende Tabelle die Varianten der Einreichung auf. Die nachstehende Tabelle zeigt die Variante (a) Förderungswerbende sind Interessensvertretungen der Branche und die Variante (b) bzw. (c) Förderungswerbende treten als außeruniversitären Einrichtungen auf. In der zweiten Zeile kann man die Unterschiede bei der Zuständigkeit der Forschungsarbeiten ablesen. Bei allen Varianten sind Kooperationspartner möglich, bei der Variante jedoch (b) erforderlich.

Rolle Variante (a) Variante (b) Variante (c)
Förderungswerbende Interessensvertretung der Branche außeruniversitäre Einrichtung außeruniversitäre Einrichtung
Forschungsarbeiten Universitäre Forschungseinrichtung oder außeruniversitäres Forschungsinstitut Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich
Kooperationspartner Kein weiterer Partner notwendig, Beteiligungen von Unternehmen aus der Branche sind aber möglich Mindestens drei Unternehmen aus der Branche Interessensvertretung der Branche, darüber hinaus können sich Unternehmen aus der Branche beteiligen

Für CORNET II zeigt die nachstehende Tabelle die Variante 1 (Förderungswerbende sind eine Interessensvertretung der Branche) und die Variante 2 (Förderungswerbende sind eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung) auf. In der zweiten Zeile kann man die Zuständigkeit der Forschungsarbeiten ablesen. Bei beiden Varianten ist ein User Committee von drei KMUs aus dem Branchenumfeld erforderlich.

Rolle Variante 1 Variante 2
Förderungswerbende Interessensvertretung der Branche außeruniversitäre Forschungseinrichtung
Forschungsarbeiten universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung außeruniversitäre Forschungseinrichtung
User Committee drei KMUs aus dem Branchenumfeld drei KMUs aus dem Branchenumfeld

Ein internationaler Kooperationspartner ist hierbei erforderlich.

3. Wie verläuft die Einreichung und Entscheidung?

Die Förderungsansuchen können im eCall als Collective-Research-Projekt (laufend) oder CORNET-Projekt (nach dem Ausschreibungsprinzip) eingereicht werden. Der Beirat der Basisprogramme trifft die fachliche Entscheidung einschließlich allfälliger Auflagen.

4. Wie lautet die Beschreibung der Zielbranche?

Als Branche werden Unternehmen in derselben Wertschöpfungsstufe gesehen. So repräsentieren ein Kunde und dessen Lieferant keine Branche im Sinne von kooperativen Forschungsprojekten. Eine Beschreibung der österreichischen Branche muss im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Im Rahmen der Beurteilung des Förderungsansuchens wird darauf geachtet, dass die am Projekt beteiligten Unternehmen bzw. Interessenvertretungen die österreichische Branche möglichst gut repräsentieren.

5. Anhand welcher Bewertungskriterien wird das Projekt beurteilt?

Es gelten die Bewertungskriterien für Collective Research. Details können dem gültigen Leitfaden für Collective Research einerseits und dem Ausschreibungsleitfaden der Basisprogramme andererseits entnommen werden.

6. Welche Kosten werden gefördert?

Für die Kostenanerkennung gilt der FFG-Kostenleitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten. Im Rahmen von kooperativen Forschungsprojekten werden vor allem Kosten von Forschungseinrichtungen (wie Universitäten, Forschungsinstitute, Fachhochschulen) gefördert. Projektmanagementtätigkeiten, zB von Interessenvertretungen, können nur in geringem Umfang berücksichtigt werden.

in kind-Kosten: Seitens der beteiligten Unternehmen können in kind-Kosten bis maximal 15 % der Gesamtprojektkosten gefördert werden. Unter In-Kind-Leistungen fallen zB die Bereitstellung von für das Projekt notwendigen Materialien oder Infrastruktur. Personalstunden können ebenfalls berücksichtigt werden. Hierbei sind € 45 pro h (exkl. Gemeinkostenzuschlag) ansetzbar. Gemeinkosten werden pauschal mit 20 % auf die abgerechneten Personalkosten aufgeschlagen. 

Disseminationskosten (zB für Normen, Richtlinien etc.) werden in der Regel nicht gefördert; einzige Ausnahme ist die rein wissenschaftliche Dissemination.

7. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 65 % der Gesamtprojektkosten. Die Restfinanzierungsmöglichkeiten hängen von der Rolle der Förderungswerbenden ab.

Interessensvertretung reicht ein

  1. 35 % Cash werden durch die Förderungswerbenden (also der Interessensvertretung der Branche) restfinanziert
  2. Die Interessensvertretungen treten als Förderungswerbende auf und beteiligen Unternehmen aus der Branche: Die Unternehmen können ebenfalls Cash-Beiträge und maximal 15 % In-kind-Beiträge der Gesamtprojektkosten einbringen.

Außeruniversitäre Einrichtung reicht ein

  1. Es ist von mindestens 3 Unternehmen aus der Branche ein Cash-Beitrag von mindestens 20 % der gesamten Projektkosten zu erbringen. Darüber hinaus können die Unternehmen maximal 15 % der gesamten Projektkosten als In-Kind Leistungen einbringen.
  2. Wenn zB eine dem Thema entsprechende Interessensvertretung (zB Fachverband) als Partner im Projekt mit dabei ist, dann kann auch diese die Restfinanzierung in Form von einem Cash-Beitrag übernehmen.

8. Gibt es spezifische Auflagen?

Die Projektergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungsschrift ist dem Endbericht beizulegen.

9. Gibt es einen Mustervertrag, den ich als Vorlage für Verträge mit Partnern verwenden muss?

Nein. Die FFG bietet zur Hilfestellung lediglich einen Muster-Konsortialvertrag an.

10. Ist die Vorlage von Kooperationsverträgen bei Einreichung erforderlich? Reicht ein Letter of Interest aus? Hat die FFG ein Recht auf Einblick in die Partnerverträge?

Ein Letter of Interest (LOI) reicht aus, da der Fördervertrag mit den Förderungswerbenden abgeschlossen wird.

11. Wie kann ich als Konsortialführer eine Vereinbarung über Raten zu Barleistungen der Partner festlegen? Müssen die Barleistungen gleich zu Beginn in voller Höhe erfolgen? Kann ich das selbst festlegen?

Barleistungen sollten zu Projektende nachweisbar sein. Die Förderungswerbenden können es sich mit den Projektbeteiligten selbst ausmachen, wann während der Projektlaufzeit Barbeiträge geleistet werden.

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Kontakt

Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
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