Archiv - Informationen nicht mehr aktuell

Sustainable Urbanisation (Europe-China)

JPI Urban Europe-China Joint Call - 1st Stage (Registration)
Ausschreibung offen von 31.01.2018 12:00 bis 12.04.2018 14:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie JPI Urban Europe
Um der Herausforderung der globalen Urbanisierung zu begegnen, haben sich NSFC (China) und die JPI Urban Europe auf eine langfristige Kooperation zum strategischen Thema der nachhaltigen Urbanisierung im Kontext von ökonomischer Transformation und Klimawandel geeinigt. Diese Pilotausschreibung ist eine gemeinsame Initiative von neun europäischen Förderagenturen, die an der JPI Urban Europe beteiligt sind, und NSFC in China.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt.

 

Ausschreibungsschwerpunkte

Topic 1.  Climate change and new urban economies

Topic 2.  Transformation of energy systems and strengthen urban circular economies

Topic 3.  Urban public administration and services innovation

Topic 4.  Integrated urban data management

 

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Kapitel 2 "Scope" des transnationalen Ausschreibungsleitfadens.

 

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische ProjektpartnerInnen

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Sustainable Urbanisation Europe-China sind für österreichische ProjektpartnerInnen folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorie von Sustainable Urbanisation Europe-China

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Partner

Innovation and implementation

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

Fundamental research

---

 

Bitte beachten Sie die in Annex A des transnationalen Ausschreibungsleitfadens angegebene Schwerpunktsetzung für die Förderung österreichischer ProjektpartnerInnensowie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen Kooperationsanforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen ProjektpartnerInnen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.1).

 

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen insgesamt max. EUR 9,35 Mio. (Europa) sowie NSFC-Förderung für chinesische ProjektpartnerInnen
  • Nationales Ausschreibungsvolumen EUR 1,5 Mio.
  • Projektdauer maximal 3 Jahre
  • Projektkonsortien bestehend aus mindestens zwei bis maximal drei chinesischen Partnern (aus unterschiedlichen Organisationen) sowie mindestens zwei europäischen Partnern aus den am Call teilnehmenden Ländern. Sowohl auf chinesischer als auch auf europäischer Seite muss im Rahmen der Registrierung jeweils eine Organisation oder eine/e ForscherIn als verantwortliche/r KoordinatorIn des jeweiligen Teilkonsortiums benannt werden.

 

Rechtsgrundlagen für österreichische ProjektpartnerInnen

Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung:

www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richtlinie_fti_2015_themen.pdf

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1. 1. 2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 [ABl. L 124 vom 20. 5. 2003 S. 36-41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

Einreichfristen

Registrierung: 31. Januar 2018 bis 12. April 2018 14:00 Uhr CET via eCall

Registrierte Projektanträge müssen in der Folge bis 20. Juni 2018 14:00 CET ein Full Proposal einreichen.

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
Förderungsberatung

T 0043577555042
Mag. Johanna SCHECK
Förderungsberatung

T 0043577554907

Download Center