Digitale Barrieren gefunden – was tun?

Wenn Sie auf einer Website oder mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle auf digitale Barrieren stoßen, stehen Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Hier haben wir sie kurz Schritt für Schritt zusammengefasst.

Auf einen Blick: Die Möglichkeiten für Nutzer:innen

 

Ansprechperson in der betroffenen Einrichtung kontaktieren.

Den Kontakt der zuständigen Person finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung. Im Idealfall lösen Sie direkt mit der betroffenen Einrichtung das Problem.

 

Kein Kontakt oder kein zufriedenstellendes Ergebnis: FFG Servicestelle oder lokale Beschwerdestelle kontaktieren.

Unsere Servicestelle hilft Ihnen gerne. Wenn es um eine öffentliche Website oder mobile Anwendung in einem Bundesland geht, wenden Sie sich direkt auf Landesebene an Ihre lokale Beschwerdestelle.

 

Antwort der FFG oder lokalen Beschwerdestelle erhalten.

Die kontaktierte Stelle informiert Sie, wie mit Ihrer Anfrage weiter vorgegangen wird. Näheres dazu finden Sie in unseren wichtigsten Fragen und Antworten.

 

Schlichtungsverfahren bei einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen einleiten.

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. In manchen Fällen stellen Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung dar. Wenn eine solche Diskriminierung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eine Schlichtung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die FFG aus rechtlichen Gründen für Sie kein Schlichtungsverfahren einleiten kann.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und formlos, die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht erforderlich. Als Schlichtungswerber:in müssen Sie eine Behinderung glaubhaft machen, die Vorlage eines Behindertenpasses oder Behindertenausweises ist nicht nötig.

Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums.

Es ist möglich, dass Sie eine Vertrauensperson oder den Behindertenanwalt des Bundes zum Schlichtungsgespräch hinzuziehen.

Kontakt zum Behindertenanwalt:

Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at

 

Klage bei Gericht einreichen.

Wenn Ihre beantragte Schlichtung beim Sozialministeriumservice keine gütliche Lösung ermöglicht, steht Ihnen - als letzten Schritt - der Weg zu Gericht offen. Durch die Bestätigung der Nicht-Einigung im durchgeführten Schlichtungsverfahren können Sie Ansprüche beim zuständigen Gericht geltend machen.

Detaillierte Informationen zu Klagen bei Gericht finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums.

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