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benefit 6. Ausschreibung

Sechster Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie startet die sechste Ausschreibung im Programm benefit, Programmlinie "Demografischer Wandel als Chance". Im Zentrum des Technologieprogramms benefit des BMVIT steht die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durch Forschung, Technologie und Innovation insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Durch den effektiven Einsatz der Potenziale dieses Bereiches soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gesteigert, sondern auch soziale Innovation ermöglicht werden. Die erste Programmlinie des Technologieprogramms benefit widmet sich dem Thema "Demografischer Wandel als Chance". Die sechste Ausschreibung (Aufruf) setzt einen Schwerpunkt im Bereich "IKT-gestütztes Aktives Altern".

Inhalt

Kooperative Forschungsprojekte, Humanressourcenprojekte und Stimulierungsprojekte



Schwerpunkt

IKT-gestütztes Aktives Altern:



Themencluster 1: Soziale Inklusion

  • Kommunikation
  • Soziale Netzwerkbildung und -aufrechterhaltung
  • Information / Beratung

Themencluster 2: Aktivitäten innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnumfeldes

  • Aktivierung im Sinne von Spielen, Bewegungstraining / physical activity…
  • Tourismus
  • Mobilität im (erweiterten) Wohnumfeld

Themencluster 3: Komfort

  • Smart homes
  • Smart textiles

Themencluster 4: Sicherheit und Gesundheit

  • Messen/Monitoren/Alarmieren 
  • Management von Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen

Volumen

Das Budget für das Wettbewerbsverfahren beträgt 2 Millionen Euro, wobei nach Budgetverfügbarkeit bei der Fördermittelvergabe von dem verlautbarten Budget abgewichen werden kann.



Zielgruppe

Teilnahmeberechtigt im Programm benefit sind

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Vereine
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs, AGs)
  • Universitäten
  • Selbstverwaltungskörper
  • Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts

Privatuniversitäten, die gemäß dem Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz - UniAkkG) akkreditiert wurden, dürfen gemäß §8 UniAkkG keine geldwerten Leistungen des Bundes erhalten. Dementsprechend dürfen diese Privatuniversitäten als Projektpartner (jedoch ohne Geldförderung des Bundes) teilnehmen, allerdings nicht in der Funktion des Konsortialführers.





 

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