D-A-CH_Verkehrsinfrastrukturforschung – 7. Ausschreibung 2022

D-A-CH Kooperation Call 2022, Forschungsschwerpunkte Dekarbonisierung | Biodiversität | Aktive Mobilität

D-A-CH steht für eine Kooperation im gemeinsamen Sprach- und Wirtschaftsraum Deutschland, Österreich und Schweiz. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschungsfragen zur Verkehrsinfrastruktur zu behandeln, die in allen drei Ländern vergleichbare Sachverhalte und Rahmenbedingungen vorfinden, um nationale und regionale Innovationsprozesse zu fördern.

In der 7. Ausschreibung können Projekte zu den Themen „Dekarbonisierung“, „Biodiversität“ und „Aktive Mobilität“ in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  1. Dekarbonisierung: CO2-optimierte Bauprozesse
  2. Dekarbonisierung: CO2-optimierte Bauweisen
  3. Dekarbonisierung: CO2-optimierte Lärmschutzsysteme
  4. Biodiversität: Innovative maschinelle Pflege von Straßenbegleitgrün
  5. Biodiversität: Ausgleichsflächen im Wandel
  6. Aktive Mobilität: Radverkehrsführung bei beengten Verhältnissen
  7. Aktive Mobilität: S-Pedelecs – Sicherheit und Infrastruktur
  8. Aktive Mobilität: Verlagerungswirkung von Radwegen

Es ist beabsichtigt, pro Schwerpunkt ein Projekt zu vergeben, das den beschriebenen Inhalt aus dem Ausschreibungsleitfaden gesamtheitlich berücksichtigt.

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 25. Mai 2022, 12:00 Uhr möglich.

Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Fragenbeantwortung

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

Mustervorlagen für Kooperationen

Mustervertrag über F&E-Dienstleistungen

FERTIN Andreas
Dr. Andreas FERTIN
+43 577 555 031 E-Mail senden

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