Alle Details zur Ausschreibung finden Sie hier.
- An der Ausschreibung beteiligte Länder sind: Österreich, Kanada, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Spanien, Südafrika und die Türkei.
- Mögliche Anwendungsgebiete: Infection prevention and protection; Sanitation technology; Diagnostics and testing; Therapeutics, vaccines and medicines; Disease-tracking technology, analytical solutions for health systems; Smart technology for COVID-19 patients; Smart technologies for critical production and supply chains under lockdown ; Safe mobility: migration data and trends, regional risk monitoring, protection of isolated and risk groups, safe use of public transports
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien.
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Das Konsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und mindestens einem Unternehmen aus einem der oben genannten Länder.
- Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.
- Klinische Studien können nicht gefördert werden!
Besonderheiten aufgrund der Dringlichkeit:
- Die Projektdauer ist maximal 12 Monate.
- Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020.
- Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für max. 6 Monate nach Projektende geplant.
Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten:
- Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 15. Mai 2020, 17:00 Uhr (MESZ), muss der internationale EUREKA-Antrag online eingereicht werden. Ein Leitfaden zu diesem neuen Tool steht im Download zur Verfügung.
- Bis 15. Mai 2020 ist auch der nationale Antrag österreichischer Antragsteller*innen zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall
Update vom 24. April 2020:
EUREKA-Anträge können nur über einen Basisprogramm-Antrag eingereicht werden, nicht mehr im Rahmen des Emergency Covid-19-Calls!
Information und Partnersuche:
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre EUREKA-Ansprechpartner*innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie gerne bei der Partnersuche.
Förderung:
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten die jeweiligen Ausschreibungsleitfäden und der Kostenleitfaden der FFG.
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 40 %
Erwarteter Projektstart: Anfang August 2020