Hintergrund zu EDIH
Die EDIH, als One-Stop-Shops der Digitalisierung, bieten einen niederschwelligen Zugang zu umfassendem Fachwissen und Digitalisierungsinfrastruktur (z.B. Versuchslaboren). Sie unterstützen dabei Geschäfts- und Produktionsprozesse, sowie Produkte oder Dienstleistungen mithilfe digitaler Technologien zu verbessern. Die 1. Ausschreibung der EDIH, im Rahmen des Digital Europe Programme, wurde im Frühjahr 2022 von der EK durchgeführt. Die EDIH werden zu 50% von der EK finanziert und zu max. 50% über nationale Beihilfen der Mitgliedsstaaten ko-finanziert.
Mit dieser Ausschreibung wird die Abwicklung der nationalen Ko-Finanzierung der EDIH unter Berücksichtigung der Vorgaben der EK und des nationalen Beihilferechts umgesetzt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden mit dieser Ausschreibung der Aufbau und Betrieb von vier Innovationslaboren im Rahmen der von der EK geförderten EDIH-Initiative. Diese Innovationslabore erbringen Serviceleistungen in den von der EK definierten Tätigkeitsbereichen. Das Leistungsangebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Verwaltung.
Das geförderte Innovationslabor muss die Voraussetzungen für ein nicht-wirtschaftlich genutztes und geführtes Innovationslabor erfüllen. Zur Anwendung kommt das Förderungsinstrument „Innovationslabor Ko-Finanzierung“.
Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie im Downloadcenter.
Verpflichtende Einreichberatung
Bedingung für die Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 31.01.2023. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte bis spätestens 10.01.2023 an das Ausschreibungs-Management der FFG.
Wer ist förderbar?
Förderbar und antragsberechtigt sind ausschließlich die Betreiberorganisationen jener vier EDIH, welche nach Evaluierung der EK im Verlauf der 1. Ausschreibung des Digital Europe Programme eine Förderzusage erhalten haben.
Kontakt


