LIFE - Circular economy and quality of life

LIFE Teilprogramm: Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität zielt darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigen, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresistenten Kreislaufwirtschaft zu erleichtern und die Umweltqualität zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern, entweder durch direkte Interventionen oder indem die Integration dieser Ziele in andere Politikbereiche unterstützt wird.

Spezifische Ziele des Teilprogramms

Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Umweltvorschriften und -politiken der Union durch:

  • Entwicklung und Demonstration innovativer Techniken, Methoden und Ansätze, um die oben genannten Ziele der Europäischen Union zu erreichen.
  • Verbesserung der Steuerung und Verwaltung auf allen Ebenen (Governance), insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Einsatzes erfolgreicher Lösungen/Ansätze durch Replikation von Ergebnissen, Integration verwandter Ziele in andere Politiken und in Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors, Mobilisierung von Investitionen und Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Rechtsträger mit Sitz in einem EU Land oder einem mit LIFE assoziiertem Drittland. Sowie nach Unionsrecht geschaffene Rechtsträger und internationale Organisationen. Natürliche Personen sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert Standard Action Projects (SAPs): Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Systeme und Methoden. „Klassische Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekt“. Strategic Integrated Projects (SIPs): Projekte, mit denen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene von Behörden der Mitgliedstaaten erarbeitete Strategien oder Aktionspläne im Umwelt- oder Klimabereich umgesetzt werden. Technical Assistance Projects (TAPs): Unterschiedliche vorbereitende Tätigkeiten für SAPs, SNAPs und SIPs, sowie upscaling Aktivitäten von LIFE Projekten. Other Actions (OAs): Maßnahmen, die zum Erreichen des allgemeinen Ziels des LIFE-Programms erforderlich sind.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Verfügbarkeit von 13.07.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI ERICH PURKARTHOFER
DI ERICH PURKARTHOFER
Nationale Kontaktstelle LIFE

T 0043577554003