Besondere Anforderungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich bestehende COMET-Zentren (K1). Das Konsortium besteht aus mindestens einem wissenschaftlichen Partner und mindestens drei Unternehmenspartnern.
Es dürfen max. zwei Module pro COMET-Zentrum (K1) in einem Call beantragt werden. Es dürfen max. zwei COMET-Module je COMET-Zentrum (K1) gleichzeitig gefördert werden.