IraSME - 27. Call

International Research Activities in SME

Einreichschluss für den Vollantrag war der 31.03.2021. Die Sitzung des Bewertungsgremiums fand am 24./25. Juni 2021 statt.

 

Ziel:

Vorrangiges Ziel der Beteiligung Österreichs am 27. Call IraSME ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU). Zur Umsetzung dieser Ziele erfolgt die Förderung des Auf- und Ausbaus von länderübergreifenden Unternehmenskooperationen mit Netzwerkcharakter, in deren Rahmen ein konkretes Innovationsvorhaben (Produkt, Verfahren oder Dienstleistung) abzuwickeln ist. Optional können auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen eingebunden werden.

Die Ausschreibung ist themenoffen.

 

Teilnehmende Länder/Regionen:

Förderungen sind für kooperierende Unternehmen und Organisationen aus folgenden am 27. Call IraSME teilnehmenden Ländern bzw. Regionen möglich:

  • Belgien (Flandern / Wallonien)
  • Brasilien
  • Deutschland
  • Kanada (Alberta)
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Russland
  • Türkei

 

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

Förderbar sind folgende, außerhalb der Bundesverwaltung stehende, Organisationen:

  • Unternehmen (als Unternehmen im Sinne dieser Programmlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt).
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten und Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige forschungsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck).
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs).

 

Projektdauer

Die Projektdauer beträgt mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre.

 

Projektkonsortium

Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrags ist ein Konsortium bestehend aus mindestens 3 Unternehmen, davon mindestens 2 KMU aus mindestens 2 am 27. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.

In IraSME werden alle Partner über ihr nationales Förderprogramm gefördert. Ausländische Partner können in Österreich nicht gefördert werden.

Wichtige Hinweise:

  • Verbundene Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) zählen hinsichtlich des erforderlichen Mindestkonsortiums nur als ein Konsortialpartner.
  • Partner dürfen nicht gleichzeitig als Subauftragnehmer (Drittleister) in der Kostenkategorie Drittkosten auftreten.
  • Drittkosten dürfen 40% der förderbaren Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.



 

Weitere Angebote

65 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.