Green Photonics 2023, national

Leitprojekt - Photonische Technologien für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Sachgüterproduktion
Ausschreibung offen von 05.09.2023 12:00 bis 14.12.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Durch photonische Technologien können Produktions- und Fertigungsprozesse entscheidend verbessert und so wesentliche Beiträge zum Gelingen der Energiewende geleistet werden. Zur Förderung eines Leitprojekts stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) 3,26 Millionen EURO zur Verfügung.

Was wird gefördert? 

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Leitprojekt zum Thema „Photonische Technologien für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Sachgüterproduktion“ gefördert. Angesprochen sind interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Leuchtturmcharakter, welche zu entscheidenden Verbesserungen der Ressourcenverwertung im Produktionssektor führen.

Wer wird gefördert? 

Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die maximale Fördersumme des Leitprojekts beträgt 3.260.000 EURO. Die Förderquote variiert je Organisationstyp der beteiligten Partner (KU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.

Was sind die Einreichkriterien? 

Einreichberechtigt sind Konsortien aus drei oder mehreren Partnern, wobei zumindest zwei österreichische Unternehmen, davon ein KMU, sowie eine Forschungseinrichtung mit Sitz in Österreich am Projektvorhaben beteiligt sein müssen. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 10% nicht unterschreiten und 50% nicht übersteigen.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet insbesondere folgende Elemente:

  • Inhaltliche Projektbeschreibung inklusive Arbeitsplan
  • Beschreibung des Konsortiums 
  • Kostenkalkulation 

Für die Einreichung eines Leitprojekts ist außerdem ein verpflichtendes Vorgespräch erforderlich. Details zu den Fristen dieses Vorgesprächs sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Eine Förderentscheidung ist bis März 2024 zu erwarten.
 

Kontakt

Dr. Stefan SMETACZEK
Dr. Stefan SMETACZEK
T 0043577555087
Mag. Erwin ECKHART MSc
Mag. Erwin ECKHART MSc
T 0043577556095

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Publizierbare Kurzfassung

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden 

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

  • Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status

    Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

  • KMU-Benutzerhandbuch

Projektskizze

Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag