Was wird gefördert?
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Leitprojekt zum Thema „Photonische Technologien für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Sachgüterproduktion“ gefördert. Angesprochen sind interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Leuchtturmcharakter, welche zu entscheidenden Verbesserungen der Ressourcenverwertung im Produktionssektor führen.
Zusätzlich werden zwei F&E Dienstleistungen zur Potenzialanalyse photonischer Technologien zum Gelingen der Energiewende finanziert. Hierbei soll der breite Einsatz moderner Beleuchtungstechnologien evaluiert und das Potenzial weiterer photonischer Technologien untersucht werden.
Wer wird gefördert?
Leitprojekt: Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.
F&E-Dienstleistungen: Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen aus dem In- und Ausland.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützte Ausschreibung stehen 3.500.000 EURO Budget zur Verfügung.
Was sind die Einreichkriterien?
Leitprojekt: Einreichberechtigt sind Konsortien aus drei oder mehreren Partnern, wobei zumindest zwei österreichische Unternehmen, davon ein KMU, sowie eine Forschungseinrichtung mit Sitz in Österreich am Projektvorhaben beteiligt sein müssen. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 10% nicht unterschreiten und 50% nicht übersteigen.
F&E-Dienstleistungen: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.
Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt.
Für die Einreichung eines Leitprojekts ist ein verpflichtendes Vorgespräch erforderlich. Details zu den Fristen dieses Vorgesprächs sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Förderentscheidung ist bis Juni 2023 zu erwarten.