Spin-off Fellowship - Einreichung

Hier erhalten Sie alle für eine erfolgreiche Einreichung relevanten Informationen über die Zielgruppe, die formalen Voraussetzungen und Anforderungen, die Förderkonditionen und die antragsberechtigten Organisationen. Außerdem finden Sie hier auch >FAQs zur Einreichung.

Zielgruppe: 

  • Als Fellows und Zielgruppe des Programms gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.

Formale Voraussetzungen:

  • Die aufgegriffenen Technologien oder Forschungsergebnisse sind im Eigentum einer antragsberechtigten Organisation.
  • Eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, liegt vor. 
  • Eine Unterstützungserklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.
  • Ein Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host liegt vor.
  • Die Darstellung des geplanten Geschäftsmodells in Form von Lean Canvas oder Businessmodel Canvas als 1-Seiter liegt vor.
  • Ein Anstellungsverhältnis des oder der Fellow/s zum Projektstart an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ist gegeben.

Förderkonditionen: 

  • Die Förderung beträgt mindestens 100.000,-- € und maximal 500.000,-- € und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. 
  • Die Förderungsquote beträgt 100%. Mit dieser Förderung können die Kosten des Fellows aber auch Entwicklungskosten und Drittleistungen finanziert werden.
  • Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships beträgt mindestens 12 und maximal 18 Monate.
  • Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.

Antragstellung:

  • Die Einreichung erfolgt durch eine antragsberechtigte Organisation, wobei eine Organisation auch mehr als ein Förderungsansuchen einreichen kann.
  • Der Fellow übernimmt die Projektleitung und fungiert als Ansprechperson gegenüber der FFG. 
  • Bei mehreren Fellows in einem Projekt ist eine Person aus dem Team als Projektleitung zu nominieren.
  • Für den Fall, dass sich die Technologien oder Forschungsergebnisse im Eigentum mehrerer Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen befinden, kann nur eine Hochschule/Forschungseinrichtung einen Antrag einreichen. Die anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen können als Drittleister ins Projekt eingebunden werden. In der IP-Verwertungsvereinbarung müssen das Committment zur Verwertung sowie etwaige Rückflüsse der anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen dargestellt werden.

Antragsberechtigte Organisationen: 

  • Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
  • Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
  • Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) 
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) 
  • Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
  • COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
  • Silicon Austria Labs GmbH
  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH 
  •  Austrian Institute of Technology (AIT) 
  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

Kontakt

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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