4. Ausschreibung - Zero Emission Mobility

Zero-Emission Electric Vehicles, Infrastructure, Logistics & Mobility Solutions

Die 4. Ausschreibung „Zero Emission Mobility“ unterstützt das Ziel einer 100%igen Elektrifizierung von Fahrzeugen sowie die Entwicklung und Erprobung von intelligenter E-Mobilitäts- bzw. Wasserstoffinfrastruktur und deren Einbettung in öffentlich zugängliche Mobilitätssysteme sowie Logistiklösungen. Ein Fördervolumen von 8 Mio. Euro steht zur Verfügung.

Inhalt der Ausschreibung:

Zero Emission Mobility ist eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds zur Unterstützung der Umsetzung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans für Österreich sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.

Im Zuge der 4. Ausschreibung können Leitprojekte und Kooperative F&E Projekte in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  • Themenfeld 1: "Zero-Emission Vehicles"
  • Themenfeld 2: „Zero-Emission Infrastructure“
  • Themenfeld 3: „Zero-Emission Logistics & Mobility Solutions“

Darüber hinaus sollen 2 F&E-Dienstleistungen Grundlagen für die Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2040 erarbeiten:

  • F&E Dienstleistung 1: „Potential zur Umrüstung von Nutzfahrzeugen auf Zero Emission Antriebe“
  • F&E Dienstleistung 2: Mengengerüst und Handlungsempfehlungen für den Aufbau von Zero-Emission Infrastruktur für den straßengebundenen Verkehr“

Detaillierte Angaben zu den Programmzielen, den Themenfeldern und den Förderbedingungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.

Beratung:

Ein Vorgespräch bis 17.09.2021 ist für Leitprojekte verpflichtend und für kooperative F&E-Projekte freiwillig möglich. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vorher zur Terminvereinbarung. Zur Vorbereitung übermitteln Sie uns bitte eine Projektskizze und verwenden dazu das Projektskizzen-Formular im Downloadbereich.

Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich per E-Mail an die FFG ([email protected]) zu richten. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert spätestens 11 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden auf den Webseiten von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht.

 

Einreichung:

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 15.10.2021; 12:00 Uhr möglich.

Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Alle Informationen zum eCall finden Sie im Tutorial.

Vor der Einreichung ist verpflichtend über die Website des Klima- und Energiefonds eine Klimafondsnummer zu beantragen.

Downloadcenter

Hier stehen Ihnen alle ausschreibungsrelevanten Unterlagen zum Download zur Verfügung.

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Sonderbestimmungen

Antragsformulare



Projektskizze für Beratungen

Umweltförderung im Inland (UFI)

Hinweis: Für die Beantragung einer Umweltförderung (z.B. Förderung von Investitionskosten zum Ankauf markfähiger Produkte, die zu einer Umweltentlastung beitragen und im Demonstrationsteil des Projekts eingesetzt werden sollen) ist der UFI-Anhang im Projektantrag auszufüllen und das UFI-Kostenformular beizufügen. Zur Abklärung der diesbezüglichen Fördermöglichkeiten ist eine Beratung durch die KPC zwingend vorgeschrieben (sh. Ausschreibungsleitfaden). Nähere Informationen zur UFI-Förderung finden Sie auf der Website der KPC.

Rechtliche Vorlagen

Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Richtlinie und Themen-FTI-Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI - Richtlinie) Themen-FTI-RL.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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