Für die 1. Ausschreibung 2024 steht ein Budget von rund 25 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des BMK und des Klima- und Energiefonds.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Einreichstichtage für die unterschiedlichen Instrumente:
- Instrumente: Kooperative F&E Projekte, F&E Dienstleistungen, Sondierung, Unternehmensprojekte, FuE Infrastruktur, Qualifizierungsnetzwerk: 31.07.2024
- Instrument: Leitprojekt : 13.09.2024
Was wird gefördert?
Die folgenden Ausschreibungsschwerpunkte sind ausgeschrieben:
- Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. deren Produktionsprozesse
- Wasserstoff, erneuerbare Gase und Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS)
- Systemdesign und - betrieb von flexiblen, integrierten und klimafitten Energiesystemen
- Digitale Transformation der Energiewende
- Effiziente Energieumwandlung bis zum Endverbrauch
- F&E-Infrastruktur für Wasserstoffanwendungen
- Gesellschaftliche Transformation (Akzeptanz und Partizipation)
- F&E-Dienstleistungen
Wer wird gefördert?
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den oben angeführten Ausschreibungsschwerpunkten beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte den Leitfäden.
Für Beratungsgespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular.
WICHTIG: Bei der Einreichung eines Leitprojekts oder einer FuE-Infrastruktur sind Vorgespräche verpflichtend
Vorgespräche Leitprojekte – Anmeldung bis spätestens Fr. 09.08.2024, letzter Gesprächstermin am Mi. 14.08.2024
Vorgespräche F&E-Infrastruktur – Anmeldung bis spätestens Fr. 21.06.2024, letzter Gesprächstermin am Mi. 26.06.2024
Haben Sie Fragen zu den FuE-Dienstleistungen: Ergänzende Auskünfte zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich spätestens 03.07.2024 schriftlich per E-Mail an die FFG ([email protected]). Die FFG wird in Abstimmung mit BMK und Klima- und Energiefonds die Auskünfte spätestens bis 11.07.2024 beantworten und auf der Website der FFG veröffentlichen.
Haben Sie Fragen zu den Unternehmensprojekten: Bitte entnehmen Sie mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten der FFG Basisprogramm Homepage.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Wann gibt es eine Entscheidung?
Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Expertengremium evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Herbst 2024 vor.
Die eingereichten Unternehmensprojekte (IF/EE) werden in den Basisprogrammen laufend evaluiert. Im Zuge dieser Evaluierung wird üblicherweise eine Projektbesprechung durchgeführt. Die Förderentscheidungen werden laufend, im Zuge der sieben Mal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen, getroffen.