Energieforschung 1. Ausschreibung 2024

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Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam ein breites Spektrum an Lösungen für die grüne Transformation zu entwickeln: Energieinnovationen aus Österreich, die den Markt in Österreich und den Exportmarkt bedienen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Für die 1. Ausschreibung 2024 steht ein Budget von rund 25 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des BMK und des Klima- und Energiefonds.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Einreichstichtage für die unterschiedlichen Instrumente:

  • Instrumente: Kooperative F&E Projekte, F&E Dienstleistungen, Sondierung, Unternehmensprojekte, FuE Infrastruktur, Qualifizierungsnetzwerk: 31.07.2024
  • Instrument: Leitprojekt : 13.09.2024

 

Was wird gefördert?

Die folgenden Ausschreibungsschwerpunkte sind ausgeschrieben: 

  1. Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. deren Produktionsprozesse
  2. Wasserstoff, erneuerbare Gase und Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS)
  3. Systemdesign und - betrieb von flexiblen, integrierten und klimafitten Energiesystemen
  4. Digitale Transformation der Energiewende
  5. Effiziente Energieumwandlung bis zum Endverbrauch
  6. F&E-Infrastruktur für Wasserstoffanwendungen
  7. Gesellschaftliche Transformation (Akzeptanz und Partizipation)
  8. F&E-Dienstleistungen

Wer wird gefördert?

Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den oben angeführten Ausschreibungsschwerpunkten beschäftigen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. 

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte den Leitfäden. 

Für Beratungsgespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular.

WICHTIG: Bei der Einreichung eines Leitprojekts oder einer FuE-Infrastruktur sind Vorgespräche verpflichtend

Vorgespräche Leitprojekte – Anmeldung bis spätestens Fr. 09.08.2024, letzter Gesprächstermin am Mi. 14.08.2024

Vorgespräche F&E-Infrastruktur – Anmeldung bis spätestens Fr. 21.06.2024, letzter Gesprächstermin am Mi. 26.06.2024

Haben Sie Fragen zu den FuE-Dienstleistungen: Ergänzende Auskünfte zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich spätestens 03.07.2024 schriftlich per E-Mail an die FFG ([email protected]). Die FFG wird in Abstimmung mit BMK und Klima- und Energiefonds die Auskünfte spätestens bis 11.07.2024 beantworten und auf der Website der FFG veröffentlichen.

Haben Sie Fragen zu den Unternehmensprojekten: Bitte entnehmen Sie mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten der FFG Basisprogramm Homepage.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Expertengremium evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Herbst 2024 vor.

Die eingereichten Unternehmensprojekte (IF/EE) werden in den Basisprogrammen laufend evaluiert. Im Zuge dieser Evaluierung wird üblicherweise eine Projektbesprechung durchgeführt. Die Förderentscheidungen werden laufend, im Zuge der sieben Mal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen, getroffen.

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (ONLINE Anträge)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

OPTIONAL:

Risiko Management Tabellen

Rechtsgrundlage
FFG-Challenge-Richtlinie 2024-2026 (Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen)

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen

Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen

Teresa PFLÜGL

Themenschwerpunkt
Qualifizierungsnetzwerk
+43 577 55-2303 E-Mail senden

Joachim HAUMANN

Themenschwerpunkt
FuE-Infrastruktur
+43 577 55-2412 E-Mail senden

Lisa-Marie AUER

Themenschwerpunkt
Unternehmensprojekte
+43 577 55-1326 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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