Digitale Technologien 2022

Projekte zur Technologiesouveränität Europas in ausgewählten Themen

Die thematische Ausschreibung zu Digitalen Technologien 2022 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wird zukunftsorientierte Projekte fördern. Sie zielt auf Technologiesouveränität Europas in ausgewählten Themen ab. Dafür sind mehr als 6 Mio EUR Förderung verfügbar. Die Einreichfrist für Anträge wird am 03. März 2023 enden.

Was wird gefördert?

Das Ziel dieser Ausschreibung ist Forschung und Entwicklung in den Themenfeldern der digitalen Technologien als Beitrag zu einem europäischen Ökosystem für Technologiesouveränität.

Als Förderinstrumente stehen kooperative F&E-Projekt und Sondierungen zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Einreichberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen, die für die Projektdurchführung wesentlich sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach dem eingereichten Förderinstrument. Insgesamt stehen für kooperative F&E-Projekte max. 5,8 Mio EUR und für Sondierungen max. 600.000,- EUR zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Die ausschreibungsspezifischen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. Zusätzlich ist ein Datenmanagementplan als Anhang im eCall zu übermitteln.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich ab Mitte Juni des Jahres 2023 zu rechnen.

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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