Leitprojekt - Kreislaufführung von Baustoffen und Gebäudeteilen mit KI-Unterstützung

Das Leitprojekt richtet sich an Unternehmen, F&E-Einrichtungen und Sonstige Organisationen, die in den Bereichen Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Digitale Technologien aktiv sind.
Ausschreibung offen von 30.11.2022 12:00 bis 31.05.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Leitprojekt ist eine gemeinsame Ausschreibung der FTI Initiative Kreislaufwirtschaft, AI for Green und Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt.

Die Verringerung des Ressourcenverbrauchs, die Vermeidung von Abfällen und die Reduktion von Emissionen haben im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes eine besondere Bedeutung. Die Transformation des aktuell linear orientierten Wirtschaftssystems hin zu einer Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Eckpfeiler um diese Ziele zu erreichen.

Ein großer Teil des globalen Ressourcenverbrauchs wird vom Bausektor beansprucht. In Europa können etwa 50% der abgebauten Ressourcen und 35% des Abfallaufkommens diesem Sektor zugeordnet werden. Neben der Reduktion von Ressourcenverbrauch und Abfall sind Reparierbarkeit von Bauteilen und Produkten sowie Schadstofffreiheit wesentliche Kriterien, die bereits im Design mitberücksichtigt werden müssen.

Die FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und stärkt damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie. Sie trägt wesentlich zur Umsetzung nationaler und europäischer Strategien im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie sowie der Sustainable Development Goals der United Nations (UN) bei. Damit wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Technologieführerschaft sowie zur Lösung von drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimakrise und Ressourcenknappheit geleistet.

Forschung im Bereich der Künstlichen Intelligenz/Artificial Intelligence (KI/AI) kann Technologie und Politik bei der Eindämmung des Klimawandels unterstützen und dadurch zum Schutz der Umwelt beitragen.

 

Was wird gefördert?

Eingereichte Projekte müssen folgende strategische und operative Ziele adressieren.

Strategische Ziele:

  • Produkte und Infrastruktur sollen regional und hinsichtlich ihres Ressourceneinsatzes optimiert hergestellt und genutzt werden. Eine intelligente Nutzung von Produkten, Komponenten und Infrastruktur berücksichtigt dabei unter anderem die Verlängerung der Lebensdauer sowie eine Intensivierung der Nutzung z.B. durch neue Geschäftsmodelle. Materialien, die für die Produktion verwendet werden, müssen wiederverwendbar sein, um in weiterer Folge Stoffkreisläufe schließen zu können
  • Es wird ein Beitrag zur Entwicklung resilienter, kreislauforientierter und klimaneutraler Gebäude, Quartiere und Städte sowie zur Optimierung und Anpassung von Gebäuden und städtischen Infrastrukturen geleistet
  • Die Leitlinien der neuen Europäischen AI-Regulation und der ethischen Leitlinien zur Verwirklichung vertrauenswürdiger AI in Konzeption und Umsetzung des Projekts (siehe Press release der EU Kommission) werden berücksichtigt
  • Interdisziplinäre Kompetenzen unterschiedlicher Fachdisziplinen werden zusammengeführt und es wird ein signifikanter Beitrag zur Vernetzung der AI und Klima-und Umweltforschungs-Communities geleistet

Operative Ziele:

  • Verbreiterung der Akteursbasis, Verbreitung und Austausch von relevantem Wissen und erprobten Lösungen sowie Vorantreiben von partizipativem Lernen mit Stakeholdern
  • Schaffung eines forschungsfördernden Umfelds mit besonderem Augenmerk auf Gleichstellung und den Fachkräftemangel
  • Die Entstehung von hochwertigem & neuem Wissen ermöglichen
  • Innovationsbasiertes, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck).

Die Beteiligung ausländischer Unternehmen und Organisationen ist ebenfalls möglich, sofern die Voraussetzungen laut Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden erfüllt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt minimal 2 und maximal 4 Millionen Euro. Die Förderungsquoten je Partner orientieren sich am Organisationstyp und an der Forschungskategorie und liegen zwischen 35% und 85%. Nähere Details zu den Förderungsquoten finden Sie im Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Für eine Einreichung benötigen Sie neben einem vollständig ausgefüllten eCall Antrag einen Datenmanagementplan (DMP), welcher als Anhang im eCall hochgeladen werden muss.

Des Weiteren ist ein verpflichtendes Vorgespräch bis spätestens einen Monat vor Einreichschluss erforderlich. Nehmen Sie für die Terminkoordination zeitgerecht Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiter:innen der FFG auf. Verwenden Sie für die Vorbereitung zu dem Vorgespräch das Template für die Projektskizze.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist im September 2023 zu erwarten.

 

Kontakt

DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
Beratung

T 0043577555040

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Vorlage Projektskizze für verpflichtendes Vorgespräch

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag