Ausschreibungsleitfaden
Ausschreibungsleitfaden Tailored Innovation V 2.0 (ab 4.1.2023)
Instrumentenleitfaden
Kostenleitfaden
FFG-Kostenleitfaden in der gültigen Fassung
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das ausgeschriebene Förderungsinstrument:
Förderungsinstrument | Kurzbeschreibung | max. Förderung/ Finanzierung in € |
Förderungsquote | Laufzeit in Monaten | Kooperationserfordernis |
---|---|---|---|---|---|
Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen |
max. € 200.000,- |
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 % abhängig von Organisationstyp |
max. 18 Monate | Nein |
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Allgemeine Regelungen finden sich im Instrumentenleitfaden.
Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (z. B. Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Die Ausschreibung "Tailored Innovation – 2023" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen mit Sitz in Österreich. Durch die Kenntnis ausländischer Märkte und Akteure vor Ort erhalten Förderungswerbende Unterstützung für eine internationale Verwertung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Eine Kooperation ist möglich, setzt jedoch eine wirksame Zusammenarbeit voraus.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.
Organisationstyp | Unternehmensprojekt EE | Bei "wirksamer Zusammenarbeit" mit Forschungseinrichtungen |
---|---|---|
Großunternehmen | 25 % | 40 % |
Mittlere Unternehmen | 35 % | 50 % |
Kleinere Unternehmen | 45 % | 60 % |
Startups | 45 % | 60 % |
Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektart (Experimentelle Entwicklung) erfüllen.
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 4. Jänner 2023 (12:00 Uhr) bis zum 18. Oktober 2023 geöffnet. In diesem Zeitraum können Projekte laufend eingereicht werden und werden in der Reihenfolge nach Einlangen bewertet. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links & Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (z. B. Projektbeschreibung) direkt im eCall.
So registrieren Sie sich als Unternehmen in Gründung im eCall: Treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig". Wenn Sie über eine UID-Nummer verfügen, hinterlegen Sie diese bitte als Identifikationsnummer. Andernfalls wählen Sie bitte unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen, und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Es finden jährlich 7 Beiratssitzungen statt. Die Projekteinreichungen werden in der Reihenfolge nach Einlangen begutachtet.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z.B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).
Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (z. B. zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).
Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.