Dissertantinnen für Zukunftsthemen der Wirtschaft 2023

Dissertantinnen für Energie-, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft

Mit der Ausschreibung „Dissertantinnen für Zukunftsthemen der Wirtschaft 2023“ unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Karrierechancen von Frauen in Unternehmen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen innerhalb der Themenfelder Energiewende, Mobilitätswende oder Kreislaufwirtschaft. Details zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Was wird gefördert?

Förderbar sind industrienahe Dissertationen von Frauen, die eine naturwissenschaftliche oder technische Forschungsfrage in den Themenfeldern Energiewende, Mobilitätswende oder Kreislaufwirtschaft behandeln.

Die Dissertationen werden in einem österreichischen Unternehmen oder einer österreichischen außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt, in der Dissertantin angestellt wird/ist.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Standort in Österreich
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Standort in Österreich

Pro Organisation können max. 2 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR bzw. maximal 50 % der Gesamtkosten gefördert. Im Vordergrund der Förderung stehen die Kosten der Dissertantin.

Was sind die Einreichkriterien?

Anforderungen (Details finden Sie im Instrumentenleitfaden):

  • Anstellung von zumindest 50 % einer Vollzeitbeschäftigung
  • Personalentwicklungsmaßnahmen und gute Integration in die Organisation (Mentor:in)
  • Betreuung an einer Universität: verbindliche Betreuungszusage
  • Inskription während der gesamten Projektlaufzeit an einer Universität
  • Projektstart frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens 

Bitte beachten Sie – wichtige Information zum Kostenleitfaden:

Für Förderungsansuchen dieser Ausschreibung, die nach dem 31.8.2023 im eCall eingereicht werden, gilt der Kostenleitfaden 3.0. Informationen zu der Änderung finden Sie auf der Webseite "Geänderter Gemeinkostenzuschlagsatz (GKZ) für Unternehmen".

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis 29.02.2024 war eine Einreichung laufend möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Förderungsentscheidungen werden laufend getroffen.

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Anna-Maria RINKE

+43 577 55-2108 E-Mail senden
SCHÖFBECK Denise

Denise SCHÖFBECK

+43 577 55-2308 E-Mail senden

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