Was wird gefördert?
Strategisches Ziel des Programms "Energie.Frei.Raum" ist es, Barrieren im Bereich der Erprobung und Implementierung von Energieinnovationen und entsprechenden Technologien abzubauen, um diesen, ausgehend vom österreichischen Markt, eine nachhaltige Chance im internationalen Umfeld zu ermöglichen.
Operative Ziele dieser Ausschreibung sind:
- die Erprobung der systemischen Implementierung neuer Integrations- und Marktmodelle zur Systemintegration von erneuerbaren Energietechnologien sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien
- Verbesserung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit innovativer Technologien und Dienstleistungen für eine beschleunigte Markteinführung im In- und Ausland
Zur Erreichung der Programmziele kommt erneut eine so genannte "Regulatory Sandbox" zum Einsatz.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen können gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Organisationsart und -größe sowie nach gewähltem Forschungsschwerpunkt beträgt die Förderung zwischen 35 und 80 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).
Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 1.000.000,-.
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) erfüllen.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?
Für die Einreichung benötigen Sie jedenfalls:
- Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner,..) im eCall
Für Projekte des Ausschreibungsschwerpunkts 4.1.1. (regulatory sandbox) ist eine separate Einreichung bei der E-Control erforderlich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Evaluierungsergebnisse werden voraussichtlich im Mai 2023 vorliegen.