Expedition Zukunft START 2024/1

Ihre disruptive oder radikale Idee für eine bessere Zukunft benötigt gute Vorbereitung.
Ausschreibung offen von 08.03.2024 08:00 bis 30.04.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Hier haben auch verrückte Ideen Platz – zeigen Sie der Welt, dass sie wirklich funktionieren können!

Was wird gefördert?

In der Ausschreibung Expedition Zukunft START werden Vorhaben in einer frühen Phase angesprochen, in der Innovationen vorbereitet und die Basis für große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften gelegt werden. 

Folgende Projektarten werden als vorbereitende Maßnahmen für FTI-Projekte unterstützt:

(1) Anwendungsfälle für eine vorhandene Technologie

Es existiert bereits eine vorhandene technologische Lösung, aber es ist unklar, wie diese vorhandene Technologie am Markt angewendet werden kann bzw. welches Geschäftsmodell passt. Im Projekt können konkrete Anwendungsfälle erarbeitet und getestet werden. Am Ende steht die Erkenntnis, für welche Anwendungsfälle die technologische Lösung relevant ist und in welche F&E-Aktivitäten investiert werden soll.

(2) Ursachenanalyse 

Es liegt ein konkretes und ungelöstes Problem vor, wobei die Ursachen nicht klar oder ausreichend untersucht sind. Förderbare Vorhaben analysieren dieses Problem im Detail und erkennen relevante Akteure. Die Probleme können einen technologischen Charakter oder aber gesellschaftliche Ursachen haben. Wichtig ist, dass auf Basis der Ergebnisse potenziell ein FTI-Projekt entsteht.

(3) Ausarbeitung und Erprobung eines technischen Konzepts

Es existieren technische Ideen, deren Lösungskonzept noch ausgearbeitet, überprüft oder entwickelt werden muss. Dies umfasst auch den Bau erster Prototypen, um die Validität von Konzepten und Machbarkeit zu testen. Wir unterstützen risikoreiche Konzepte, ausgefallene Ideen und technische Lösungsansätze für große, ungeklärte Probleme. Wichtig ist, dass naturwissenschaftliche Gesetze eingehalten werden.

(4) Strategie und Umsetzungsplanung großer Veränderungsprozesse 

Viele disruptive und radikale Innovationen starten mit vagen Ideen, denen zur Umsetzung oftmals eine strukturierte Herangehensweise fehlt. Daher werden hier Vorhaben unterstützt, die als Vorbereitung für FTI-Projekte die Strategie und Vision, sowie einen Innovationsprozess entwickeln. Entsprechend der strategischen Zielsetzung von Expedition Zukunft ist ein Prozess gemeint, der über den herkömmlichen Strategieprozess von Organisationen hinausgeht und ambitionierte, globale Ziele ins Auge fasst: zB solche, die große Veränderungen in Märkten oder bei Zielgruppen vorbereiten, regulatorische Hürden ansprechen oder große technologische Umbrüche strategisch steuern.
 

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

(a) KMUs jeder Rechtsform, Alle Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind:

  • Startups oder Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Vereine

(b) Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 

  • Universitäten *)
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie zB Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

*) Hinweis: Die kleinstmögliche Organisationseinheit, die im Namen der Universität teilnehmen kann, ist das Universitätsinstitut oder eine nach UOG 2002/§20 vergleichbare Organisationseinheit. Voraussetzung ist, dass die teilnehmende Organisationseinheit (Institut oder vergleichbare Einheit) mit den entsprechenden Vollmachten gemäß UOG 2002/§ 27 ausgestattet ist. Organisatorisch darunter verankerte Einheiten (zB Arbeitsgruppen) können nicht als Projektbeteiligte fungieren.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Unterstützung im Rahmen von Expedition Zukunft START erfolgt auf maximal 12 Monate und Projektkosten werden mit einem maximalen Zuschuss in der Höhe von € 80.000,- gefördert.

Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar, und zwar:

  • Kleine Unternehmen: 70 %
  • Mittlere Unternehmen: 60 %
  • Forschungseinrichtungen: 80 %

Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet Sie die FFG über die Förderung hinaus mit einer zentralen Ansprechperson und individuell auf das Vorhaben angepassten Services.

Welche Einreichfristen gelten und wann gibt es eine Entscheidung?

  • Einreichfrist Start 2024/1 von 8.3.2024 bis 30.4.2024 (12 Uhr), Jurysitzung: Juni 2024

Nach welchen Kriterien werden eingereichte Projekte bewertet?

  • Qualität des Vorhabens: Gefördert werden hoch innovative Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung (ökologisch, sozial, ökonomisch) und einer plausiblen und nachvollziehen Planung.
  • Eignung der Projektbeteiligten: Kriterien sind die Qualifikation der Projektbeteiligten, die Diversität und adäquate Besetzung des Teams sowie ausreichend Ressourcen.
  • Nutzen und Verwertung: Es werden Vorhaben gefördert, die einen Nutzen für nachfolgende FTI-Projekte haben sowie eine potentielle Verwertung ermöglichen.
  • Ausschreibungsschwerpunkt: Das Projekt muss in eine der Projektkategorien passen und das Potential für große Veränderungen bei Nutzer:innen, in Märkten, Gesellschaft oder Technologie haben. Daher werden Vorhaben nicht gefördert, die kein Potential für eine weite Verbreitung haben oder dies nicht beabsichtigen.

Hinweise: Diversitätsaspekte und ein inklusiver Ansatz sind bereits im Design der Lösung wichtig, um die Relevanz und Akzeptanz zu erhöhen und den Zugang zu Innovationen für eine breite Gruppe von Menschen zu ermöglichen. Zusätzlich erwartet die Jury einen klaren Plan zur Adressierung von Umsetzungsrisiken, die über technische Aspekte hinausgehen, einschließlich Nutzerakzeptanz, legislativer Herausforderungen, interdisziplinärer Integration oder Markteintrittsbarrieren.

Ein transformativer Ansatz oder eine bahnbrechende Idee wird besonders durch das Potenzial zu weitreichendem Impact hervorgehoben. Dies beinhaltet die Skalierbarkeit der Lösung, Optionen für die internationale Verwertung und die Möglichkeit, bedeutende positive Veränderungen für eine umfangreiche Zielgruppe zu bewirken. Ein bereits in der Ideenphase integriertes Verwertungskonzept, das auf Internationalisierung ausgerichtet ist, bietet ebenfalls einen deutlichen Vorteil für Ihr Projekt in der Juryberwertung.

Was brauche ich für die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Für die Restfinanzierung ist ein Nachweis zu erbringen: entweder über Bilanzdaten oder über zusätzliche Dokumente.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Eine Jury aus Expertinnen und Experten für disruptive und radikale Innovationen.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall jederzeit digital abrufbar (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten). 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate ausgezahlt, jedoch frühestens eine Woche vor Beginn des Förderungszeitraums. Im Falle einer kooperativen Sondierung erfolgt die Überweisung auf ein Bankkonto der Konsortialführung. 

Weitere Raten werden nach Projektfortschritt ausgezahlt:

  • Nach Prüfung des Endberichts und der Endabrechnung
  • Wo nötig: nach Erfüllung weiterer Auflagen
  • Startrate: 50 % nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages
  • Endrate: 50 % nach dem Endbericht

Zentrale Ansprechpartner und Services

Neben monetären Mitteln, stellt Ihnen die FFG auch zusätzliche Leistungen zur Verfügung, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Expedition zu unterstützen.

Zum einen wird Ihnen nach Förderzusage ein Guide zugeteilt, welcher Sie während der Expedition und darüber hinaus betreut. In einem ersten Gespräch, einem Kick-Off-Meeting, werden dabei der Ablauf und die individuellen Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Dazu zählen die persönliche Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen und Partnerorganisationen, eine Übersicht über die Förderlandschaft sowie Empfehlungen für weitere mögliche Förderungen. 

Zum anderen sind auch weitere hilfreiche Services für Ihre Expedition geplant. Die FFG stellt Ihnen ein Kontingent an Beratungstagen zu verschiedenen Themenfeldern zB Recht, Steuern zur Verfügung. Diese Tage können Sie nach je Bedarf einlösen. Außerdem werden Netzwerktreffen zum Austausch mit anderen Fördernehmenden und Gründer:innen organisiert. 

Dieses Angebot kann für die Entwicklung von bahnbrechenden Innovationen sehr wichtig sein. Daher sind manche Services im Vertrag verankert und dadurch teilweise verpflichtend.

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

Gerne können Sie auch an unserem Webinar teilnehmen.

 

Kontakt

Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551511
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551507
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551518
Sarah GANSS
Sarah GANSS
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551517
Sabine BAUER
Sabine BAUER
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551501
Mag. Claudia BUCHMAYER
Förderberatung, Einreichberatung

T 0043577551519

Zusätzliche Informationen

Ausschreibungunterlagen

Antragsformular (online)

Bei der Einreichung sind die inhaltliche Projektbeschreibung und der Kostenplan vollständig im eCall auszufüllen.

Ausschreibungsleitfaden

KMU-Informationen

Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Startups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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