Testing and Experimentation Facility for Agri-Food 2022 (agriFoodTEF) – Nationale Ko-Finanzierung

Die Europäische Kommission (EK) fördert im Rahmen des Programms DIGITAL Europe groß angelegte Test- und Experimentiereinrichtungen für Künstliche Intelligenz – sogenannte „Testing and Experimentation Facilities“ (TEF). Die FFG unterstützt mit Mitteln des Fonds Zukunft Österreich das von der EK geförderte TEF „agrifoodTEF“ im Agrar- und Lebensmittelsektor und stellt 2,5 Millionen EUR für die nationale Ko-Finanzierung der österreichischen Konsortialpartner zur Verfügung.

 

Die Ausschreibung wurde bereits geschlossen.

 

Hintergrund zu TEF

Ein TEF ist ein Netzwerk aus Partnern, die sich in ganz Europa zu wichtigen Einrichtungen zusammenschließen und Technologieanbietern offenstehen, um hochmoderne KI-basierte Soft- und Hardwarelösungen und -produkte, einschließlich Roboter, in anwendungsnahen Umgebungen zu testen bzw. zu demonstrieren. Sie sollen einen wichtigen Beitrag zu Exzellenz und Vertrauen in KI leisten und den Aufbau des KI-Ökosystems in Europa begünstigen. Diese TEF werden zu 50% von der EK finanziert und zu max. 50% über nationale Beihilfen der Mitgliedsstaaten ko-finanziert.

Mit dieser Ausschreibung wird die Abwicklung der nationalen Ko-Finanzierung der österreichischen Konsortialpartner des „agrifoodTEF“ unter Berücksichtigung der Vorgaben der EK und des nationalen Beihilfenrechts umgesetzt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden mit dieser Ausschreibung der Aufbau und Betrieb eines Innovationslabors für die österreichischen Konsortialpartner des von der EK geförderten Projekts „agrifoodTEF“. Dieses Innovationslabor erbringt Leistungen des TEF „agrifoodTEF“ in den von der EK definierten Tätigkeitsbereichen. Das Leistungsangebot richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das geförderte Innovationslabor muss die Voraussetzungen für ein nicht-wirtschaftlich genutztes und geführtes Innovationslabor erfüllen. Zur Anwendung kommt das Förderungsinstrument „Innovationslabor Ko-Finanzierung“.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie im Downloadcenter.

Verpflichtende Einreichberatung

Bedingung für die Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 31.01.2023. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte bis spätestens 10.01.2023 an das Ausschreibungs-Management der FFG.

Wer ist förderbar?

Förderbar und antragsberechtigt sind ausschließlich die von der EK in der 2. Ausschreibung des Programmes „Digital Europe“ geförderten österreichischen Konsortialpartner des Projekts „agrifoodTEF“.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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