Eureka Netzwerkprojekte – laufende Ausschreibung

Ausschreibung für marktnahe Forschungsprojekte

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks können laufend marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens 2 unabhängigen Unternehmen aus unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsländern (oder aus einem assoziierten Partnerland) eingereicht werden. Die Förderung der österreichischen Projektpartner:innen erfolgt vorrangig über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird primär themenunabhängige marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung" (Technology Readiness Level 5-7)

Details zu den Ausschreibungskriterien und Infos zu den Förderbedingungen in den Eureka-Mitgliedsländern finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Website.

Wer wird gefördert?

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:

1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in

  • Antrag stellt das Unternehmen im eCall
  • bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung

2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)

  • Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partner:innenantrag die Forschungseinrichtung im eCall
  • Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.

Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung der österreichischen Partner:innen erfolgt über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Kondititionen Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp.

  • Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten,
  • Mittlere Unternehmen max. 50% und
  • Große Unternehmen max. 40%.
  • Bei der Durchführung als Unternehmensprojekt, wobei die Forschungseinrichtung als Subauftragnehmer:in teilnimmt, wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtung entsprechend der Gesamtprojektförderung abgedeckt. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 50% der Projektgesamtkosten betragen.
  • Bei der Durchführung als Konsortialprojekt wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen mit 50 % Zuschuss berücksichtigt.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Projektanträge können laufend eingereicht werden.
  • Mindestens 2 unabhängige Unternehmen aus mind. 2 unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsländern (oder aus einem assoziierten Partnerland)
  • Das Projekt generiert Nutzen (Benefits) für alle involvierten Unternehmen gleichermaßen.

Informationen zu den internationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter Eureka-Netzwerkprojekte oder auf der internationalen Eureka-Webseite .

Informationen zu den nationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter FFG-Basisprogramm .

Wie erfolgt die Einreichung?

Bei Eureka-Netzwerk-Projekten reichen die transnationalen Projektpartner:innen einen gemeinsamen Eureka Antrag über das Eureka-Einreichportal ein. Einen Leitfaden dazu finden sie nach der Registrierung im Portal.

Der Antrag muss von allen Projektpartner:innen firmenmäßig unterzeichnet sein. 

Gleichzeitig ist auch ein Förderantrag bei Ihrer nationalen Förderstelle zu stellen. In Österreich nutzen Sie zur Einreichung Ihres Eureka-Netzwerkprojekts den FFG Basisprogramm-Antrag via eCall. Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags "Eureka Projekttitel" lauten. Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte "Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Zu den Details der Einreichung kontaktieren Sie bitte Ihre Eureka-Ansprechpartner:innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expert:innen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?

In den meisten Förderungsangeboten der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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