Eureka Netzwerkprojekte – Details zum Förderangebot

Ausschreibung für marktnahe Forschungsprojekte

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks können laufend marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens 2 unabhängigen Unternehmen aus unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsländern (oder aus einem assoziierten Partnerland) eingereicht werden. Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt vorrangig über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird primär themenunabhängige marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung" (Technology Readiness Level 5-7)

Wer wird gefördert?

In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe für jeden Partner richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp.

Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten, Mittlere Unternehmen max. 50% und Große Unternehmen max. 40%.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Projektanträge können laufend eingereicht werden.
  • Mindestens 2 unabhängige Unternehmen aus mind. 2 unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsländern (oder aus einem assoziierten Partnerland)
  • Das Projekt generiert Nutzen (Benefits) für alle involvierten Unternehmen gleichermaßen.

Informationen zu den internationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter Eureka-Netzwerkprojekte oder auf der internationalen Eureka-Webseite .

Informationen zu den nationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter FFG-Basisprogramm .

Wie erfolgt die Einreichung?

Bei Eureka-Netzwerk-Projekten reichen die transnationalen Projektpartner einen gemeinsamen Eureka Antrag über das Eureka-Einreichportal ein. Einen Leitfaden dazu finden sie nach der Registrierung im Portal.

Der Antrag muss von allen Projektpartnern firmenmäßig unterzeichnet sein. 

Gleichzeitig ist auch ein Förderantrag bei Ihrer nationalen Förderstelle zu stellen. In Österreich nutzen Sie zur Einreichung Ihres Eureka-Netzwerkprojekts den FFG Basisprogramm-Antrag via eCall. Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags "Eureka Projekttitel" lauten. Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte "Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Zu den Details der Einreichung kontaktieren Sie bitte Ihre Eureka-Ansprechpartner*innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?

In den meisten Förderungsangeboten der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen.

MARINKOVIC Ines
Mag. Ines MARINKOVIC
Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 554 906 +43 664 886 418 06 E-Mail senden
WALCH Michael
Dr. Michael WALCH
Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 554 901 E-Mail senden
Mag. Johanna SCHECK
+43 577 554 907 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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