Allgemein
Das Angebot richtet sich vor allem an KMU bzw. an Großunternehmen bis 1.000 Mitarbeiter:innen (ohne eigene Forschungsabteilung), die ein neues bzw. verbessertes Produkt, Prozess, Verfahren oder auch Dienstleistungen in einem F&E-Projekt entwickeln und dabei junge Forscher*innen in die Projektarbeiten miteinbeziehen.
- Gefördert werden bis zu 50 % der Personalkosten für Diplomand:innen, Dissertant:innen, Bachelors, Masters, Junior Researcher:innen und Post Docs in Form einer Zuschussförderung.
- Die restlichen F&E-Projektkosten werden - wie im Basisprogramm-Projekt üblich - in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen gefördert. Für die Gesamtprojektförderung gelten die Beihilfen-Höchstintensitäten der EU.
Der Nachweis zur Prüfung muss in Form einer Anstellung oder Werkverträgen erfolgen.
Die Förderungszusage wird gemeinsam mit einer Standardauflage im Vertrag zur Projektförderung im Basisprogramm kommuniziert. Wesentlich für die Auszahlung ist die Beilage von aussagekräftigen Lebensläufen der beteiligten Forscher:innen, aus denen die jeweilige Einstufung eindeutig hervorgeht.
Definitionen und Ausprägungen
Diplomarbeiten und Dissertationen
Die Personalkosten der Bachelors, Masters, Diplomand:innen und Dissertant:innen werden mit einem Zuschuss bis zu 50 %, gefördert. Mit 50 % werden auch Kosten des betreuenden Universitäts- oder Fachhochschulinstitutes gefördert. Eine Diplomarbeit oder Dissertation ist für sich alleine nicht förderbar. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines F&E-Projektes gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird.
Junior Researchers
Junior Researcher:innen sind Akademiker:innen, der oder die bereits eine mehrjährige (max. 5 Jahre) wissenschaftliche Forschungstätigkeit nachweisen kann. Die Personalkosten der Junior Researchers werden mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert.
Post Docs
Die Bezeichnung „Post Doc“ steht für Forscher:innen, die Dissertation abgeschlossen hat und anschließend für eine Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 10 Jahren in der Forschung an einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig war. Der Studienabschluss darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Personalkosten des Post Docs werden ausschließlich für KMU bzw. größere Unternehmen mit bis zu tausend Mitarbeiter:innen, die bisher noch über keine Forschungsabteilung verfügen, mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert.