Angewandte Forschung durch länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz
D-A-CH steht für eine Kooperation im gemeinsamen Sprach- und Wirtschaftsraum Deutschland, Österreich und Schweiz. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschungsfragen zur Verkehrsinfrastruktur zu behandeln, die in allen drei Ländern vergleichbare Sachverhalte und Rahmenbedingungen vorfinden, um nationale und regionale Innovationsprozesse zu fördern.
Erarbeitung von Forschungsfragen, um gezielt den regionalen und nationalen Forschungs- und Innovationsbedarf zu adressieren, insbesondere bei Fragestellungen, die auf nationaler Ebene nur in begrenztem Umfang beantwortet werden können
Bündelung von Ressourcen, um die gemeinsamen Forschungsfragen bestmöglich zu beantworten, indem Forschungsprojekte mit einem hohen Maß an Komplexität und Aufwand gemeinsam ausgeschrieben werden
Förderung von Wissensaustausch, Vernetzung unter den regionalen Forschungsakteuren und anwendungsnahe Forschungsergebnisse
Die Ausschreibungen sind offen für rechtmäßig registrierte Organisationen in Europa. Grundsätzlich können juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen an der Ausschreibung teilnehmen.
In erster Linie richtet sich die Ausschreibung an Unternehmen (von Industrie/Großbetriebe bis KMU) und Forschungseinrichtungen.
Angebote zu F&E-Dienstleistungen können von Einzelbietenden oder von Bietendengemeinschaften eingereicht werden.
Auswahl durch
Jury
Was wird gefördert
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E-Dienstleistungen, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt (z.B. auch um Prototypen oder Pilotprojekte zu entwickeln).
Ziel der zu erbringenden F&E-Dienstleistungen ist die Generierung neuen Wissens in öffentlichem Interesse unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden.
Min. / max. Förderung
keine Untergrenze / keine Obergrenze
Welche Kosten werden gefördert?
Das Angebot muss die ausgeschriebenen Leistungsinhalte adäquat und nachvollziehbar darstellen und mit einem plausiblen Kostenplan unterlegen. Im Kostenplan enthalten sind Personalkosten, Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten, Reisekosten und ggf. Umsatzsteuer.
Kontakt
Dr. Andreas FERTIN
Experte Mobilität
T 0043577555031
DI Dr. Christian PECHARDA
Teamleitung Mobilität
T 0043577555030