F&E-Dienstleistungen
Details
C17 | F&E-Dienstleistungen
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Kurzbeschreibung | F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt. |
Laufzeit der Vorhaben | Wird im Ausschreibungsleitfaden definiert |
Höhe der Förderung | Finanzierungsvolumen wird im Ausschreibungsleitfaden definiert |
Finanzierungsart | Finanzierungsquote max. 100 % der Projektkosten |
Wer ist förderbar | Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder EinzelunternehmerInnen. Auch ausländische Partner sind zu 100% finanzierbar. |
Besondere Anforderungen |
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Einreichmöglichkeit | fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren |
Adressierte Ziele | Ziel der zu erbringenden F&E Dienstleistungen ist die Generierung neuen Wissens im öffentlichen Interesse unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. |