D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung - Ausschreibung 2024

D-A-CH Call 2024, Forschungsschwerpunkte Tunnel und Großbaustelle

D-A-CH steht für eine Kooperation im gemeinsamen Sprach- und Wirtschaftsraum Deutschland, Österreich und Schweiz. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschungsfragen zur Verkehrsinfrastruktur zu behandeln, die in allen drei Ländern vergleichbare Sachverhalte und Rahmenbedingungen vorfinden, um nationale und regionale Innovationsprozesse zu fördern.

Was wird gefördert?

Es sind Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben. In der Ausschreibung 2024 können Projekte zu den Themen „Tunnel“ und „Großbaustelle“ in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  1. Brände von großen E-Fahrzeugen im Straßentunnel
  2. Automatisierte Zustandserfassung und Schadenserkennung im Straßentunnel
  3. Automatisiertes Fahren im Straßentunnel
  4. Elektrifizierung von Großbaustellen

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen an der Ausschreibung teilnehmen.

In erster Linie richtet sich die Ausschreibung an
•    Unternehmen (von Industrie/Großbetriebe bis KMU)
•    Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ausschreibung 2024 im Rahmen der D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung stehen insgesamt 2,4 Mio. € zur Verfügung. In jedem Ausschreibungsschwerpunkt wird ein Projekt zu 100 % finanziert. Die maximale Finanzierung für jeden einzelnen Schwerpunkt kann dem Ausschreibungsleitfaden entnommen werden.

Was sind die Einreichkriterien?

Angebote zu F&E-Dienstleistungen können von Einzelbietenden oder Bietendengemeinschaften eingereicht werden.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung findet online über den FFG eCall statt und muss bis spätestens 29. Mai 2024, 12:00 Uhr erfolgt sein.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Entscheidung ist im Juli 2024 zu erwarten.

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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