Reisekosten in Horizon Europe

Reisekosten können in einem Projekt sowohl im Rahmen von In- als auch von Auslandsreisen anfallen.

Zu den Reisekosten zählen Kosten für An- und Abreise, Aufenthaltskosten, Diäten sowie damit verbundene Steuern und Abgaben (z.B. nicht erstattbare Mehrwertsteuer, Kurtaxe).

Alle Reisekosten müssen mit der üblichen Reisepraxis des Beneficiary (z.B. einer organisationsinternen Dienstreiserichtlinie) in Einklang stehen. 

Darüber hinaus sind, wie bei allen im Projekt abzurechnenden Kosten, die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien zu beachten. So muss z.B. nachgewiesen werden können, dass die Reise für das Projekt notwendig war, also ein gewisser aktiver Beitrag für das Projekt geleistet wurde.  

Abweichend von der Regel, dass alle Kosten während der Projektlaufzeit entstanden sein müssen, ist die Anreise zum Kick-Off-Meeting auch dann förderfähig, wenn sie nicht in die Projektlaufzeit fällt, aber das Meeting selbst nach Projektbeginn stattfindet. Dasselbe gilt für das abschließende Projektmeeting am Ende des Projektes.

Bitte beachten Sie auch, dass alle Reisekosten klar dem konkreten Projekt zugeordnet werden können.

Bei kombinierten Reisen (= projektbezogener Teil und nicht-projektbezogener Teil) können nur die tatsächlichen, projektbezogenen Kosten abgerechnet werden, sofern

  • die Bezahlung derartiger Reisen der üblichen Reisepraxis des Beneficiary entspricht UND
  • Nachweise sowohl über die tatsächliche Reise als auch über die fiktive Reise bei reiner Projektbezogenheit vorliegen.

 

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Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

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