Mit Hilfe eines Spin-off Fellowship soll zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Verwertung von vorhandenem und neu entwickeltem geistigen Eigentum der Hochschulen und Forschungseinrichtungen so unterstützt werden, dass nach Abschluss des Fellowships eine Unternehmensgründung erfolgen kann.
Während der Laufzeit des Spin-off Fellowships muss der Fellow sich zu 100 % auf diese Aufgabe konzentrieren und darf keine Lehre oder andere Forschungsaufgaben durchführen.
Handelt es sich um ein ganzes Forschungsteam, das ein Fellowship beantragt, gilt dies für das ganze Team.
Begleitend dazu erhalten die Fellows Weiterbildungsmaßnahmen, Coaching und Mentoring über das Netzwerk der Wissenstransferzentren.
Als Zielgruppe werden Absolventinnen und Absolventen, Assistentinnen und Assistenten, Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliches Personal (inkl. Studierender ab Bachelor-Abschluss) angesprochen.
Laufzeit der Vorhaben
min. 12 Monate
max. 18 Monate
Höhe der Förderung
min. 100.000,-
max. 500.000,-
Finanzierungsart
Zuschuss
Förderquoten in % der Projektkosten
100%
Wer ist förderbar
Österreichische Universitäten (gem. Universitätsgesetz 2002 - UG 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 und gem. DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22/2004)
Österreichische Fachhochschulen
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)
IST Austria
Christian Doppler Gesellschaft (CDG)
COMET-Zentren
Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
Austrian Institute of Technology (AIT)
Bundesmuseen gemäß Bundesmuseen-Gesetz 2002, BGBl. I Nr. 14 /2002 bzw. sonstige Museen (gemäß den Richtlinien für das Österreichische Museumsgütesiegel, siehe http://www.icom-oesterreich.at/guetesiegel.html), sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert
Die Antragstellung für ein Fellowship erfolgt über die jeweilige Forschungseinrichtung bei der FFG. Die Projektleitung liegt beim Fellow.
Besondere Anforderungen
Die eingereichten Projekte müssen folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:
Frühphasentechnologie ist im Eigentum der Forschungseinrichtung.
Unterstützungserklärung des Hosts der Forschungseinrichtung (zB. Institutsleitung) liegt vor.
Anstellungsverhältnis des Fellows zum Projektstart an der Forschungseinrichtung ist gegeben.
Eine individuelle Umsetzungsplanung der IP-Verwertung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Forschungseinrichtung liegt vor.
Einreichmöglichkeit
Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren
Adressierte Ziele
Ziel des „Spin-off Fellowship“ Programms ist es,
das Potential zur wirtschaftlichen Verwertung von
Frühphasentechnologien, bzw. von
Entwicklungen in den Bereichen der Künste, der Entwicklung und Erschließung der Künste/künstlerischen Forschung (EEK) sowie der Geistes, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK)
an qualifizierten österreichischen Forschungseinrichtungen zu erweitern,
dieses Verwertungspotential schwerpunktmäßig durch Unternehmensgründungen auszuschöpfen,
den zur Förderung ausgewählten Projekten, Forscherinnen und Forschern (Fellows) zu helfen, die wirtschaftliche Verwertung soweit vorzubereiten, dass am Ende der Projektlaufzeit die Verwertungsaktivitäten unmittelbar gestartet werden können,
die Chance zu erhöhen, dass die Ergebnisse dieser Förderung zur Gründung eines FTI-orientierten Unternehmens am Standort Österreich führen.