min. 12 Monate max. 18 Monate
min. 100.000,- max. 500.000,-
Zuschuss
100%
Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)
Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
Silicon Austria Labs GmbH
Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
Austrian Institute of Technology (AIT)
Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert
Die eingereichten Projekte müssen folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:
Technologie bzw. Forschungsergebnisse stehen im Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung sein.
Unterstützungserklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.
Motivations- und Empfehlungsschreiben des Hosts liegt vor.
Anstellungsverhältnis des Fellows zum Projektstart an der Hochschule oder Forschungseinrichtung ist gegeben.
Eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule oder Forschungseinrichtung liegt vor.
Darstellung des Geschäftsmodells in Form eines Lean Canvas liegt vor.
Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren
Ziel des „Spin-off Fellowship“ Programms ist es,
an qualifizierten österreichischen Forschungseinrichtungen zu erweitern,
Einstufiges Verfahren mit Hearing; basierend auf externer und/oder FFG-interner Fachgutachten. Die Förderungsempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.