Instrument C24 (Personen)

Fellowship

Laufzeit der Vorhaben

min. 12 Monate

max. 18 Monate

Höhe der Förderung

min. 100.000,-

max. 500.000,-

Finanzierungsart

Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

100%

Wer ist förderbar

  • Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)

  • Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)

  • Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)

  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)

  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)

  • Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)

  • COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich

  • Silicon Austria Labs GmbH

  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH

  • Austrian Institute of Technology (AIT)

  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

 

Besondere Anforderungen

Die eingereichten Projekte müssen folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:

  • Technologie bzw. Forschungsergebnisse stehen im Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung sein.

  • Unterstützungserklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.

  • Motivations- und Empfehlungsschreiben des Hosts liegt vor.

  • Anstellungsverhältnis des Fellows zum Projektstart an der Hochschule oder Forschungseinrichtung ist gegeben.

  • Eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule oder Forschungseinrichtung liegt vor.

  • Darstellung des Geschäftsmodells in Form eines Lean Canvas liegt vor.

     

 

Einreichmöglichkeit

Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

Ziel des „Spin-off Fellowship“ Programms ist es,

  1. das Potential zur wirtschaftlichen Verwertung von
    1. Frühphasentechnologien, bzw. von
    2. Entwicklungen in den Bereichen der Künste, der Entwicklung und Erschließung der Künste/künstlerischen Forschung (EEK) sowie der Geistes, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK)

    an qualifizierten österreichischen Forschungseinrichtungen zu erweitern,

  1. dieses Verwertungspotential schwerpunktmäßig durch Unternehmensgründungen auszuschöpfen,
  2. den zur Förderung ausgewählten Projekten, Forscherinnen und Forschern (Fellows) zu helfen, die wirtschaftliche Verwertung soweit vorzubereiten, dass am Ende der Projektlaufzeit die Verwertungsaktivitäten unmittelbar gestartet werden können,
  3. die Chance zu erhöhen, dass die Ergebnisse dieser Förderung zur Gründung eines FTI-orientierten Unternehmens am Standort Österreich führen.

Auswahlverfahren

Einstufiges Verfahren mit Hearing; basierend auf externer und/oder FFG-interner Fachgutachten. Die Förderungsempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.

Kürzel

C24

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

max. 100 %

Förderhöhe kurz

100.000 - 500.000 €

Titel kurz

C24

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.