Vorrangiges Ziel der Beteiligung Österreichs am transnationalen Call IraSME ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, kurz KMU) mittels strukturierter, länderübergreifender Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und sonstigen nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen in Innovationsnetzwerken.
Für die parallel laufenden Ausschreibungen COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2022 und IraSME (31. Call) stehen insgesamt max. 4 Mio EUR zur Verfügung.
Was wird gefördert?
- Der Auf- und Ausbau nachhaltiger Innovationsnetzwerke, organisiert in Form eines Konsortiums
- Die strukturierte Zusammenarbeit
- zwischen Unternehmen oder
- zwischen Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstigen nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen - Die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen)
Welche Kriterien gelten?
- Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 31. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
- Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
- Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck - Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
Welche Länder/Regionen nehmen am 31. Call teil?
- Österreich
- Brasilien
- Tschechische Republik (Der Einreichschluss für den tschechischen Projektteil wurde von 31.01.2023 bis 28.02.2023 verlängert!)
- Flandern (Belgien)
- Deutschland
- Luxemburg
- Türkei
- Wallonien (Belgien)
Wie reiche ich ein?
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
- Eingabe der Kurzdarstellung im eCall, für die zeitgerechte Auswahl der Gutachter:innen durch die FFG, ist bis zum 28.02.2023, 12:00:00 Uhr (MEZ) abzuschließen.
- Einreichschluss für den Vollantrag im eCall ist 29.03.2023, 12:00:00 Uhr (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2023 statt. Die Entscheidung ist für Juli 2023 geplant.
Kontakt
