Additive Fertigung & Werkstoffsysteme für die Mobilitätswende 2023

Leitprojekt: Ressourceneffiziente Gestaltung und Herstellung von Komponenten für die Mobilitätswende
Ausschreibung offen von 03.05.2023 12:00 bis 03.10.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Werkstofftechnologien und -innovationen können einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten. Im Rahmen der Ausschreibung „Additive Fertigung & Werkstoffsysteme für die Mobilitätswende 2023“ wird ein Leitprojekt mit Leuchtturmcharakter gefördert, welches wichtige Technologien, Werkstoffsysteme und Verfahren der Additiven Fertigung für die Mobilitätswende erforscht und entwickelt. Dafür stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) insgesamt 3,0 Mio. € Budget zur Verfügung.

Was wird gefördert? 

Das Leitprojekt adressiert zwei Themenbereiche, welche die Mobilitätswende unterstützen:

  • Themenbereich 1: Neu designte und additiv gefertigte Bauteile und Materialien 
  • Themenbereich 2: Verbesserte und flexibilisierte additive Fertigungsverfahren

Die Ausschreibung ist relevant für die Mobilitätsbereiche Oberflächenverkehr, Schifffahrt und Luftfahrt.
Details zu den geforderten Inhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Wer wird gefördert? 

Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen 3,0 Mio. € Budget zur Verfügung. Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 2 Mio. bis maximal 3 Mio. € möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85%.

Was sind die Einreichkriterien? 

Einreichberechtigt sind Konsortien aus mindestens drei Partnern, wobei zumindest zwei österreichische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung am Projektvorhaben beteiligt sein müssen. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie ab Ausschreibungseröffnung im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung eines Leitprojektes erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens 05.09.2023. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 02.08.2023 in schriftlicher Form an lukas.leutgeb@ffg.at zu richten. Bitte senden Sie im Vorfeld eine Projektskizze, um das Gespräch effizient gestalten zu können. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadbereich.

Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet folgende Elemente:

  • Inhaltliche Projektbeschreibung
  • Arbeitsplan
  • Beschreibung des Konsortiums
  • Angaben zu Kosten und Finanzierung

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Eine Förderentscheidung ist bis Mitte Dezember 2023 zu erwarten.

Kontakt

DI Lukas LEUTGEB BSc
DI Lukas LEUTGEB BSc T 0043577555088
Dr. Karolina SCHWENDTNER
Dr. Karolina SCHWENDTNER T 0043577555085
Mag. Erwin ECKHART MSc
Mag. Erwin ECKHART MSc
Wirtschaftliche Beratung
T 0043577556095

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Publizierbare Kurzfassung

Vorlage publizierbare Kurzfassung Deutsch/Englisch

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Projektskizze

Mustervorlagen für Kooperationen: