Was wird gefördert?
Es werden kooperative F&E-Projekte und Sondierungen gefördert. Dabei sollen interdisziplinäre Kooperationen digitale Technologien neu- und weiterentwickeln.
Anträge können
- entweder Regulierungen aufgreifen oder
- Beiträge zur Technologiesouveränität Europas leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Universitäten, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, KMU, Industrieunternehmen, Bedarfsträger und sonstige.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquoten sind je nach Förderinstrument in den entsprechenden Instrumentenleitfäden angegeben, wobei die Förderung je nach Organisationstyp, -größe und Forschungskategorie zwischen 35% und 85% liegen kann.
Was sind die Einreichkriterien?
Die jeweiligen Einreichkriterien sind in den Instrumentenleitfäden und spezifisch für diese Ausschreibung im Ausschreibungsleitfaden angegeben.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind ein Datenmanagementplan und eine Abhängigkeitsanalyse als Anhang im eCall zu übermitteln. Je nach Organisationsform und -größe sind weitere Unterlagen erforderlich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Ende Juni 2024 geplant.