COMET-Projekte 2024

Hochqualitative Forschung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft

Ziel der COMET-Projekte ist die Durchführung von hochqualitativer Forschung in der Zusammenarbeit Wissenschaft-Wirtschaft mit mittelfristiger Perspektive und klar abgegrenzter Themenstellung mit künftigem Entwicklungspotenzial. COMET-Projekte tragen zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess – und Dienstleistungsinnovationen bei. COMET-Projekte ermöglichen neuen Konsortien und Themen den Zugang zu COMET.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein hochqualitatives Forschungsprogramm in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft-Wirtschaft. Die Forschungsthemen sind thematisch offen, müssen aber klar definiert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte: Konsortien mit mindestens 1 wissenschaftlichen Einrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens 3 voneinander unabhängigen Unternehmen (Unternehmen aus dem In- und Ausland)

Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.

  • Unternehmen jeder Rechtsform 
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 
    - Universitäten
    - Fachhochschulen 
    - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
    - Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck 
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    - Gemeinden und Selbstverwaltungskörper 
    - Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs 

Wie hoch ist die Förderung?

Finanzierung:

  • Anteil Bundes- und Landesförderung: 45 %, max. 0,675 Mio. € pro Jahr
  • Anteil Unternehmenspartner: mindestens 45 %
  • Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.

Was sind die Einreichkriterien?

Die jeweiligen Einreichkriterien sind im Instrumentenleitfaden und spezifisch für diese Ausschreibung im Ausschreibungsleitfaden angegeben.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich via eCall möglich.

Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet am 26./27. Juni 2025 statt. Die Entscheidung wird im Juni 2025 vorliegen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein hochqualitatives Forschungsprogramm in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft-Wirtschaft. Die Forschungsthemen sind thematisch offen, müssen aber klar definiert werden.

Wer ist förderbar?

Antragsberechtigte: Konsortien mit mindestens 1 wissenschaftlichen Einrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens 3 voneinander unabhängigen Unternehmen (Unternehmen aus dem In- und Ausland)

Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.

  • Unternehmen jeder Rechtsform 
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 
    - Universitäten
    - Fachhochschulen 
    - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
    - Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck 
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    - Gemeinden und Selbstverwaltungskörper 
    - Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs 

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich (Einreichschluss 22.10.2024, 12:00 (MESZ).

Was sind die Eckpunkte der Ausschreibung?

Projektlaufzeit

3-4 Jahre

Fachgebiete

Die Ausschreibung ist thematisch offen.

Finanzierung

  • Anteil Bundes- und Landesförderung: 45 %, max. 0,675 Mio. € pro Jahr
  • Anteil Unternehmenspartner: mindestens 45 %
  • Die Restfinanzierung ist sicherzustellen. 

Zeitplan

  • Start Ausschreibung: 16. April 2024
  • Ende Einreichfrist: 22. Oktober 2024, 12:00 Uhr
  • Sitzung des Bewertungsgremiums: 26./27. Juni 2025
  • Projektstart: ab August 2025

Auswahlverfahren

Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG.

Kofinanzierung der Bundesländer

Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen.

Welche Dokumente sind für die Einreichung zu beachten? 

Im Downloadcenter finden Sie alle für die Einreichung notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, dass neben dem Ausschreibungsleitfaden auch der Leitfaden für COMET-Projekte wichtige Informationen für die Einreichung beinhaltet.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet am 26./27. Juni 2025 statt. Die Entscheidung wird im Juni 2025 vorliegen.

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