- Ausschreibungsleitfaden Digital Skills Schecks 2022
- FFG-Humanpotenzial-Richtlinie
- Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status
Hinweis: Die Mittel für diese Ausschreibung sind ausgeschöpft.
Die aktuelle Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2023
Digital Skills Schecks im Überblick
Was wird gefördert? | Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.). |
Wer wird gefördert? | Förderbar sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen werden explizit angesprochen. Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter KMU-Definition. |
Wieviel wird gefördert? | Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung. |
Einreichfrist | Antragstellungen sind laufend bis längstens 30.06.2023 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungs-mittel vorzeitig ausgeschöpft sind. |
Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt? |
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Weitere Informationen | Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. |
4 Schritte zu Ihrer Förderung
Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte von der Antragstellung Ihres Digital Skills Schecks bis zur Auszahlung der Förderung: Zuerst Scheck beantragen (Schritt 1) - danach Weiterbildung besuchen (Schritt 2) - Endbericht nach Abschluss der Weiterbildung einreichen (Schritt 3) - und zuletzt die Förderung erhalten. Diese Schrittfolge muss eingehalten werden, um eine Förderung zu beziehen.
Förderbar sind
- KMU mit Niederlassung in Österreich
- max. 1 Scheck pro Person
- max. 10 Schecks pro Unternehmen
- max. 80% der Weiterbildungskosten
- max. EUR 5.000 pro Scheck
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die Sie eine Förderungszusage erhalten.
Die Weiterbildung
- muss inhaltlich dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen
- muss bei einem österreichischen anerkannten Bildungsanbieter besucht werden
- muss innerhalb von 18 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen werden
- kann mehrere Kurse des gleichen Bildungsanbieters umfassen, wenn diese von der gleichen Person besucht werden. Diese Kurse müssen im gleichen Antrag beantragt werden.
Endbericht und Rechnung
- müssen spätestens 18 Monate nach dem Datum der Antragstellung gemeinsam eingereicht werden.
- Die Rechnung muss auf das einreichende KMU und die genehmigte Weiterbildung ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Antragsdatum liegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einreichung der Rechnung und des Endberichts ist erst nach Abschluss der Weiterbildung möglich. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung der Rechnung und des Endberichts.
FAQ-Liste zu den Digital Skills Schecks
1. Was wird gefördert?
2. Was wird nicht gefördert?
3. Wie hoch ist die Förderung?
4. Wann wird die Förderung ausbezahlt?
5. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?
6. Wer kann eine Förderung beantragen?
7. Wie beantrage ich eine Förderung?
8. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen
9. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Digital Skills Schecks beantragen?
1. Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen zum Aufbau digitaler Kompetenzen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können. Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Digital Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Digital Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden (auch im Fall von mehreren Weiterbildungen für eine Person, siehe Frage 9). Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.
Beispiele für Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung sind etwa Schulungen zu: z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce.
Es können mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Details dazu bei Frage 9.
2. Was wird nicht gefördert?
- Unternehmen in Gründung
- die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Weiterbildungen, die von anderen Stellen gefördert werden
- Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen der EU-Mitgliedsstaaten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Person im Unternehmen darf nur ein Digital Skills Scheck innerhalb einer Ausschreibung gefördert werden. Das bedeutet, dass pro KMU die Weiterbildung von maximal 10 Personen im Unternehmen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.
Die Förderung Digital Skills Schecks ist eine De-minimis Förderung.
4. Wann wird die Förderung ausbezahlt?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG. Bitte erstellen Sie nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und laden Sie dort die Rechnung(en) hoch.
Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
5. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?
Geförderte Weiterbildungen können in allen Bundesländern bei österreichischen
- Zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
- Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen
- COMET-Zentren
- Digital Innovation Hubs
besucht werden. Klicken Sie auf die oben angeführten Bereiche und finden Sie heraus, ob Ihr gewählter Kursanbieter aufscheint und demnach eine Förderung der Weiterbildung möglich ist!
6. Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderbar sind Klein- und Mittelunternehmen mit Niederlassung in Österreich, die der von der EU vorgegebenen Definition entsprechen - explizit werden auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen angesprochen.
Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter KMU-Definition. Bitte beachten Sie, dass auch ausländische Verbund- bzw. Partnerunternehmen bei der Bewertung des KMU-Status berücksichtigt werden müssen.
Nicht förderbar sind KMU, die sich auf Landwirtschaft- und Fischereiprodukte spezialisieren.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.
7. Wie beantrage ich eine Förderung?
Beantragen Sie einen Digital Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall). Registrieren Sie Ihr Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Digital Skills Schecks 2022“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. Nach Prüfung Ihres eingereichten Antrags erhalten Sie eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.
8. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?
Der Antrag kann laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 30.06.2023 eingereicht werden.
Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.
9. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Digital Skills Schecks beantragen?
Ja, die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Führen Sie dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und fügen Sie die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Fügen Sie die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstellen Sie erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und laden Sie dort die Rechnungen gesammelt als ein PDF hoch.
Alle gewünschten Weiterbildungen müssen:
- innerhalb eines Antrages dargestellt werden,
- dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen,
- von derselben Person besucht werden,
- bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
- innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.