COMET-ZENTREN (K1) 2023

Competence Centres for Excellent Technologies – COMET-Zentrum (K1) 2023

In COMET-Zentren arbeiten Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen an einem mehrjährigen Forschungsprogramm.
COMET-Zentren betreiben exzellente, kooperative Forschung auf hohem internationalem Niveau. Sie setzen neue Forschungsimpulse und bauen entsprechende Kompetenzen und Humanressourcen auf, womit sie Forschenden eine praxisorientierte Verbesserung ihrer Karrierechancen bieten.
Sie verbessern den Technologie- und Wissenstransfer in industriellen (Schlüssel)-Technologien.


Neues COMET-Zentrum für anwendungsnahe Forschung in Österreich

>> Pressemeldung vom 3.7.2024
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kompetenzzentren, die im Rahmen eines von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam definierten Forschungsprogramms exzellente Forschung auf hohem internationalem Niveau betreiben.

Die Forschungsthemen sind thematisch offen. Die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.

Wer ist förderbar?

Förderungsnehmer:in (und Vertragsnehmer:in) ist ausschließlich das COMET-Zentrum (K1) selbst, welches das Konsortium führt. Dieses besteht aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens fünf unabhängigen Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeiten errichtet werden.

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich.
Alle relevanten Unterlagen werden zeitgerecht im Downloadcenter (siehe unten) zur Verfügung gestellt.

Eckpunkte der Ausschreibung

Projektlaufzeit:

max. acht (vier + vier) Jahre; es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.

Finanzierung:

•    Anteil Bundes- und Landesförderung: 40 - 55%, max. 2,55 Mio. € pro Jahr
•    Anteil beteiligte Unternehmen: mindestens 40 %
•    Achtung: Geänderter Kostenleitfaden 3.0 ab 1.9.2023: 20% GKZ bei beteiligten Unternehmen
•    Anteil beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen: mindestens 5 %

Zeitplan:

•    Start Ausschreibung: 23. Mai 2023
•    Ende Einreichfrist: 23. November 2023, 12:00 Uhr
•    Hearings: 10. bis 20. Juni 2024
•    Panel (Auswahlsitzung): 25./26. Juni 2024
•    Projektstart: 1.1.2025, 1.4.2025, 1.7.2025

Auswahlverfahren

Die eingereichten Anträge werden zuerst schriftlich begutachtet, anschließend einem Hearing unterzogen und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG.

Kofinanzierung der Bundesländer

Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen. Weitere Unterlagen finden Sie im Downloadcenter (siehe unten).


Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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