BRIDGE - Förderung, Bedingungen

Wissenschaftstransfer
BRIDGE

Innerhalb des BRIDGE-Programmes der FFG wird die Ausschreibung BRIDGE zu unterschiedlichen Terminen angeboten. Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Partner:innen aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie. Die Projekte sind entsprechend den EU-Förderobergrenzen der Kategorie der industriellen Forschung zuzurechnen. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 % bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate). Das Programm ist offen für alle Themen und Technologien.

+++ Aktueller Hinweis +++

Die nächste Ausschreibung BRIDGE 2024/2 öffnet voraussichtlich am 5.6.2024 (Einreichfrist 4.9.2024, 12 Uhr).

Worum geht es bei BRIDGE?

BRIDGE fördert Kooperationen zwischen wissenschaftlichen Instituten und Unternehmen. Die Forschungsprojekte sollen grundlagennah konzipiert sein; allerdings sollte bereits eine Verwertungsperspektive erkennbar sein. Die teilnehmenden Firmen müssen effektiv an den Projektarbeiten beteiligt sein, sowie gegebenenfalls eine finanzielle Beteiligung leisten. Ein Wissenschaftstransfer findet statt.

Programmziele

  1. Weiterentwicklung und Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendungen sowie Initialisierung und Vertiefung von Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
  2. Intensivierung der österreichischen Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung sowie Einbindung von Firmen in frühe Phasen industrieller Forschung.
  3. Nutzung der Potentiale im Bereich der Humanressourcen für die industrielle Forschung durch Erleichterung der Forscher:innen-Transfers von den Universitäten zur Forschung in den Unternehmen (intensive Einbindung von Dissertant:innen und  PostDocs in die Projekte)

Ausschreibungstermine

Das BRIDGE-Programm öffnet in der Regel zwei bis drei Ausschreibungen pro Jahr. Im Jahr 2024 wird eine weitere Ausschreibung geöffnet. Die Einreichung ist bis längstens 4. September 2024 (12:00 Uhr) möglich. Die Vergabesitzung ist für 2. Dezember 2024 vorgesehen.

Themenschwerpunkte

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Forschungseinrichtungen zu Ausschreibungsterminen einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima-und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:

Energiewende

Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.

Kreislaufwirtschaft

Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.

Mobilitätswende

Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.

Disruptive Innovationen

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das BRIDGE-Programm zielt darauf ab, aus der Grundlagenforschung entstandene, innovative Projektideen in kooperativen Projekten einer erstmaligen Verwertung anzunähern und damit gegebenenfalls „disruptive Innovationen“ zu ermöglichen.

Seit September 2022 werden im BRIDGE-Programm darunter Projektideen verstanden, welche das Potential haben, bestehende Technologien grundlegend zu verändern. „Disruptive Innovationen“ stehen im Gegensatz zu „Inkrementellen Innovationen“, bei denen bestehende Produkte schrittweise verbessert werden.

Seit 5.6.2023 gibt es mit Expedition Zukunft ein ganzheitlich neues Förderungsangebot zu disruptiven, radikalen Innovationen.

Success Story

Nachstehend möchten wir Ihnen drei zukunftsweisende BRIDGE-Projekte vorstellen.

SBA Research gemeinnützige GmbH (gGmbH), Wien
IT-Sicherheit in der Blockchain: Smart Contract-Informationssicherheit ganzheitlich betrachtet

Bundesforschungszentrum für Wald, Wien
Wie Nadel- und Laubbäume auf Klimastress reagieren

Salzburger Universitäts-Kinderklinik, Salzburg
Regulatorisches Eiweißmolekül Alarin gegen Übergewicht

Nützen Sie unsere Fördertipps und Beratungsangebote!

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe BRIDGE wendet sich an Wissenschafter:innen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute und Firmen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partner:innen (jeweils ein:e Partner:in aus Wissenschaft bzw. Wirtschaft) bestehen.
Auswahl durch Evaluierungen von externen wie internen Gutachter:innen
Was wird gefördert Die Höhe der Zuschussförderung ist abhängig vom größten im Konsortium vertretenen Unternehmen. Bei Kleinunternehmen (KU) kann die Förderungshöhe bis zu 80 %, bei Mittelunternehmen (MU) bis zu 70 % und bei Großunternehmen (GU) bis zu 60 % betragen.
Min. / max. Förderung 0 / maximal € 360.000,- (Projekt-Gesamtdauer)
Welche Kosten werden gefördert? Angaben zu den förderbaren Kosten stehen im Leitfaden zu BRIDGE und im FFG-Kostenleitfaden in der aktuellen Version aufbereitet zur Verfügung.
Min. / max. Laufzeit 12 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 01.09.2005 - laufend

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
Förderberatung
T 0043577551504
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung
T 0043577551507