Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft 2022-1

Digitale Transformation in Gesundheit, Pflege und Betreuung
Ausschreibung offen von 01.06.2022 09:00 bis 15.09.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie startet die Ausschreibung "Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft". Die demografische Alterung ist ein weltweites Phänomen und stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Den demografischen Wandel als Chance zu begreifen und digitale Technologien dafür zu nutzen – das ist das Ziel der Ausschreibung. Wie können ältere Personen durch entsprechende innovative Produkte, Systeme und Dienstleistungen bei der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität unterstützt und gleichzeitig Aspekte des Klimawandels berücksichtigt werden? Ziel ist ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden – auch im erweiterten Sinn.

Was wird gefördert?

In dieser Ausschreibung können kooperative F&E Projekte in der Kategorie Experimentelle Entwicklung eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Konsortien bestehend aus Daseinsvorsorgern (sekundäre und tertiäre Endanwender:innen), Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Daseinsvorsorger und Gemeinden sind in den Konsortien besonders in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten) von Interesse und werden bei entsprechendem Profil im Projekt als Unternehmen gewertet.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ausschreibung steht ein Budget in der Höhe von 1,5 Mio Euro zur Verfügung. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung).

Was sind die Einreichkriterien?

Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Projektkonsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung zu beachten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für Dezember 2022 geplant.

Kontakt

Mag. Dr. Gerda GEYER
Mag. Dr. Gerda GEYER
Programmmanagerin
T 0043577554205
Mag. Verena MUSSNIG
Mag. Verena MUSSNIG
Programmmanagerin
T 0043577555135
Mag. Julia NEUSCHMID
Mag. Julia NEUSCHMID
Programmmanagerin
T 0043577555143

Downloadcenter

Berichtsvorlagen

Zwischenbericht/Endbericht

Publizierbare Kurzfassung

 

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (bei Online Antrag)

Online Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Bitte beachten Sie, dass bei der online Einreichung Zeichenbeschränkungen bestehen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis:  Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie "Missionen zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation".

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag