ERC Consolidator Grant

European Research Council

Der ERC Consolidator Grant fördert exzellente WissenschafterInnen, die in Europa als "Principal Investigator" (Forschungs- bzw. Projektleiter) bahnbrechende Forschung betreiben wollen, bei der Konsolidierung ihrer eigenen, unabhängigen Forschungsgruppe. Consolidator Grant-Ausschreibungen richten sich an ForscherInnen, deren Doktorat zum Zeitpunkt des vom ERC festgelegten Referenzdatums zwischen sieben und zwölf Jahren zurückliegt.

Nächste Einreichfrist: vorläufig am 20. April 2021 geplant

Referenzdatum für "PhD-Zeitfenster" (Einreichungsberechtigung als "Consolidator"):
1. Jänner 2021 (Call 2021)

ERC Consolidator Grants unterstützen exzellente ForscherInnen in einem frühen Karrierestadium bei der Festigung und dem Ausbau ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Dies erfolgt oftmals durch den Ausbau einer eigenen Forschungsgruppe. Die maximale Förderung für ERC Consolidator Grants beträgt 2,0 Mio. Euro für 5 Jahre. In Ausnahmefällen können zusätzlich 750.000 Euro für Übersiedlungskosten des Principal Investigators aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder ein EU-assoziiertes Land, den Kauf von Großgeräten oder Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen verrechnet werden.

Wer kann einen ERC Consolidator Grant beantragen?

Antragsberechtigt sind ForscherInnen, deren Doktorat zum Zeitpunkt des vom ERC festgelegten Referenzdatums zwischen sieben und zwölf Jahren zurückliegt  und die sich dazu verpflichten, mindestens 40 %  ihrer Arbeitszeit an einer europäischen Gastinstitution für das ERC-Projekt aufzuwenden. Das „PhD-Zeitfenster“ kann sich in definierten Ausnahmefällen (z. B. Karenz) verlängern, die im ERC Arbeitsprogramm festgelegt sind. Um als Consolidator Grant Candidate erfolgreich zu sein, sollte der/die Forscher/in bereits wissenschaftliche Eigenständigkeit und Reife gezeigt haben, und einen entsprechenden Track Record an Leistungen aufweisen.

Wie werden ERC Consolidator-Grant-Anträge evaluiert?

ERC-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Im Zuge der Evaluierung werden die Projektanträge in drei Themenbereiche eingeteilt: Physical Sciences and Engineering, Life Sciences, Social Sciences and Humanities. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt.
Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag nach den Sub-Kriterien (1) Exzellenz des Projekts und (2) Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags sowie eines Interviews mit dem/der Kandidaten/in. Der schriftliche Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe GutachterInnen beurteilt.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Exzellente ForscherInnen in einem frühen/mittleren Karrierestadium.
Was wird gefördert .
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? .
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Dr. Ylva HUBER
Dr. Ylva HUBER
Nationale Kontaktstelle ERC
T 0043577554102