Horizon 2020

Details

H2020
Horizon 2020
Kurzbeschreibung

Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation

Förderquoten in % der Projektkosten

Für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie für koordinierende und unterstützende Maßnahmen (CSA) beträgt die Förderquote für alle Organisationstypen 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Bei Innovationsmaßnahmen (IA) ist die Förderquote vom rechtlichen Status der Einrichtung abhängig. Sie beträgt für gewinnorientierte Einrichtungen 70 Prozent, für Non-Profit-Einrichtungen 100 Prozent. Als „non-profit“ gilt eine juristische Person dann, wenn sie entweder schon aufgrund ihrer Rechtsform keinen Erwerbszweck verfolgt oder gesetzlich oder sonst rechtlich verpflichtet ist, keine Gewinne auszuschütten.

Die erstattungsfähigen Kosten eines Horizon 2020-Projekts setzen sich aus direkten und indirekten Kosten zusammen:

  • Die direkten Kosten, wie etwa Personalkosten, Reisekosten oder Kosten für Konsumgüter und Dienstleistungen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Projektdurchführung. Sie werden auf Basis der tatsächlichen Kosten oder durch verschiedene Pauschalsätze gefördert.
  • Hingegen können die indirekten Kosten, wie etwa Büromiete oder Betriebskosten, dem Projekt zwar nicht direkt zugerechnet werden, sie sind aber trotzdem für seine Umsetzung nötig. Diese auch als Gemeinkosten oder Overheads bezeichneten Kosten werden in Horizon 2020 pauschal mit 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten (abzüglich Kosten für Subcontracting u.a.) gefördert.
Besondere Anforderungen

An Forschungs- und Innovationsprojekten (RIA) sowie Innovationsprojekten (IA) müssen grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen teilnehmen, die ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizon 2020 assoziierten Staaten haben.

Unter „Rechtspersonen“ sind sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen (z.B. EinzelunternehmerInnen) zu verstehen.

Als voneinander unabhängig gelten die ProjektteilnehmerInnen, wenn "weder eine der beiden direkt oder indirekt von der anderen kontrolliert wird noch beide von derselben dritten Rechtsperson direkt oder indirekt kontrolliert werden.“ Details dazu finden Sie in Artikel 8 der Beteiligungsregeln
(http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/legal_basis/rules_participation/h2020-rules-participation_de.pdf).

Über die Mindestteilnahmebedingungen hinaus können weitere PartnerInnen am Projekt teilnehmen, für die die Kriterien der Unabhängigkeit und des Sitzes in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten / assoziierten Staaten nicht gelten.

Nähere Informationen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von PartnerInnen aus Drittstaaten sowie die jeweils aktuelle Liste der zu Horizon 2020 assoziierten Staaten finden Sie unter Horizon 2020 – Internationale Kooperation.

Für bestimmte Projekttypen, wie etwa ERC-Projekte, das KMU-Instrument oder Fast-Track to Innovation, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.

Programme, in denen diese Projektart gefördert wird