Besondere Anforderungen
An Forschungs- und Innovationsprojekten (RIA) sowie Innovationsprojekten (IA) müssen grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen teilnehmen, die ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizon 2020 assoziierten Staaten haben.
Unter „Rechtspersonen“ sind sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen (z.B. EinzelunternehmerInnen) zu verstehen.
Als voneinander unabhängig gelten die ProjektteilnehmerInnen, wenn "weder eine der beiden direkt oder indirekt von der anderen kontrolliert wird noch beide von derselben dritten Rechtsperson direkt oder indirekt kontrolliert werden.“ Details dazu finden Sie in Artikel 8 der Beteiligungsregeln
(http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/legal_basis/rules_participation/h2020-rules-participation_de.pdf).
Über die Mindestteilnahmebedingungen hinaus können weitere PartnerInnen am Projekt teilnehmen, für die die Kriterien der Unabhängigkeit und des Sitzes in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten / assoziierten Staaten nicht gelten.
Nähere Informationen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von PartnerInnen aus Drittstaaten sowie die jeweils aktuelle Liste der zu Horizon 2020 assoziierten Staaten finden Sie unter Horizon 2020 – Internationale Kooperation.
Für bestimmte Projekttypen, wie etwa ERC-Projekte, das KMU-Instrument oder Fast-Track to Innovation, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.