Ziele
Die internationale Kooperation der EU in Forschung und Innovation verfolgt drei wesentliche Ziele:
- Stärkung der Exzellenz und Attraktivität der Union in den Bereichen Forschung und Innovation wie auch ihrer wirtschaftlichen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit,
- Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen,
- Unterstützung der auswärtigen Politik der Europäischen Union.
Beteiligungsmöglichkeiten
Die generelle Öffnung von Horizon 2020 für die Beteiligung von Drittstaaten wird – wie bereits im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm – durch gezielte Maßnahmen zur Förderung der internationalen Kooperation ergänzt. Dies betrifft Organisationen oder Einzelpersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die nicht zu den EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländern oder assoziierten Ländern gehören.
Internationale FTI Kooperation ist grundsätzlich in allen Programmsäulen und Bereichen von Horizon 2020 möglich. Partner aus Drittstaaten können gemeinsam mit Forschenden aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und den zum Rahmenprogramm assoziierten Staaten an einem Projekt teilnehmen.
Finanzierungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen EU-Förderung von Partnern (ForscherInnen, Universitäten, Unternehmen, andere Organisationen) aus Drittstaaten.
In Horizon 2020 gibt es diesbezüglich eine Differenzierung nach Ländergruppen:
- Länder der Europäischen Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
Südliche Nachbarschaftsländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien und Tunesien),
Östliche Nachbarschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine)
- Industrie- und Schwellenländer
z.B. USA, Australien, Japan, Korea, Singapur etc. sowie die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) und Mexiko
- Entwicklungsländer
Afrika, die pazifischen und karibischen Staaten, Lateinamerika und Asien
Partner aus den Entwicklungsländern und den Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik werden automatisch finanziell gefördert.
Forschende aus Industrie- und Schwellenländern können zwar an Horizon 2020 teilnehmen, erhalten für die Beteiligung aber in der Regel keine automatische finanzielle Förderung und müssen eigene finanzielle Ressourcen einbringen oder um nationale (Drittstaaten) Fördermittel ansuchen.
Industrie- und Schwellenländer werden nur in Ausnahmenfällen gefördert, d. h. wenn die Teilnahme:
- im relevanten Arbeitsprogramm bzw. im Rahmen einer Ausschreibung speziell vorgesehen ist (expliziter Hinweis zur Förderfähigkeit einzelner Drittstaaten),
- der Beitrag für die Durchführung und den Erfolg des Forschungsprojekts entscheidend bzw. essenziell ist (z. B. herausragende Expertise, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen/Daten, geografische Besonderheiten),
- eine solche Förderung in einem bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Abkommen oder einer anderen Vereinbarung zwischen der EU und dem adressierten Land definiert ist.
Mit Industrie- und Schwellenländern werden auch verstärkt sogenannte „reziproke Abkommen“ angestrebt, d.h. eine Öffnung von nationalen FTI-Förderungsprogrammen dieser Drittstaaten für Forschende aus der EU im Rahmen der Horizon-2020-Kooperation.
Im Dokument "Funding of applicants from non-EU countries & international organisations" finden Sie eine Liste an Drittstaaten, die bei Teilnahme automatisch förderberechtigt sind, sowie Angaben zu nicht automatisch förderberechtigten Drittstaaten und zur Förderberechtigung internationaler Organisationen.
Instrumente
Internationale FTI-Kooperation soll (neben der generellen Öffnung) mittels verschiedener Instrumente umgesetzt werden:
- gezielte Ausschreibungen zu kollaborativen Forschungs- und Innovationsprojekten mit empfohlener oder obligatorischer Beteiligung von Drittstaaten,
- gemeinsame Initiativen der Europäischen Union und internationaler Partner (Drittstaaten):
- spezifische horizontale Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Identifikation gemeinsamer Prioritäten – u. a. Politikdialoge, Vernetzung zwischen Projekten – im Rahmen der in Horizon 2020 definierten sechsten gesellschaftlichen Herausforderung „Europe in a changing world - Inclusive, innovative and reflective societies".
Ein Projektkonsortium muss in der Regel aus drei unabhängigen Partnern aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und/oder zu Horizon 2020 assoziierten Staaten bestehen. Darüber hinaus können dann weitere Partner (Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, ForscherInnen) aus Drittstaaten in das Konsortium eingebunden werden.
Ein zentrales Element des oben erwähnten strategischen Ansatzes der internationalen Kooperation in Horizon 2020 ist es, die Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten voranzutreiben und insbesondere die Kohärenz bei den Maßnahmen der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Das Strategieforum für internationale FTI-Kooperation (SFIC) spielt dabei zunehmend eine wichtigere Rolle.