H2020: Integrative, innovative und reflexive Gesellschaften

6. Gesellschaftliche Herausforderung
Horizon 2020

Die Herausforderungen Europäischer Gesellschaften und ihre Entwicklungschancen werden mit dieser Programmlinie angesprochen. Gesellschaftliche Inklusion, Forschung zu Innovation sowie zu europäischem Erbe bzw. europäischer Identität stehen im Zentrum. Geplant ist die Förderung von Projekten über den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus.

Besser zu verstehen welche Risiken, Chancen und Herausforderungen aktuell für europäische Gesellschaften gegeben sind, ist Ziel von Forschung zu Inklusion im Rahmen  dieser Gesellschaftlichen Herausforderung. Forschung zum Bereich inklusive Gesellschaften befasst sich mit den Themenbereichen Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen, Wachstum, Migration, Integration und demografischer Wandel. Auch die Rolle Europas als globaler Akteur, besonders unter Menschenrechtsaspekten, sowie integrative und ökologische Raum- und Stadtplanung sind Thema.

Forschung zu innovativen Gesellschaften zielt ab auf eine Verbesserung der Effizienz von Forschungs- und Innovationspolitik. Hintergrund bilden die EU 2020 Strategie mit Schwerpunkt auf Innovationsunion und die digitale Agenda für Europa.
Der Bereich innovative Gesellschaften beinhaltet Forschung zur Innovationsunion und zum Europäischen Forschungsraum, zu neuen Formen der Innovation inklusive sozialer Innovation, sowie das Nutzbarmachen des innovativen Pozentials aller Generationen.

Zugang und Erhalt von kulturellem Erbe ist bedeutend für dessen Vitalität und trägt zu nachhaltigem wirtschaftlichen Wachstum bei. Dafür ist das Verstehen geschichtlicher, europäischer und nicht-europäischer Einflüsse und Diversität notwendig. Der Bereich reflexive Gesellschaften thematisiert kulturelles Erbe inklusive kultureller und wissenschaftlicher Sammlungen, Archive und Museen. Auch europäische Identität und Diversität der europäischen Länder und Regionen werden angesprochen sowie die Rolle Europas in der Welt inklusive der Sicht von außen auf europäische Kultur.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, außeruniveritäte Forschungseinrichtungen, Unternehmen, NGOs, KMU, Interessensverbände
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Förderbare Kosten Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Dr. Kay FELDER
Dr. Kay FELDER
Nationale Kontaktstelle für Integrative, innovative und reflexive Gesellschaften
T 0043577554403