Horizon Europe: Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft"

Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz in der EU stärken

Die Programmlinie „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ (Civil Security for Society) unterstützt die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz. Ziel ist es, die Einsatzkräfte und Verantwortlichen bei der Bewältigung und Vermeidung von kriminellen Aktivitäten, terroristischen Bedrohungen, Cyberbedrohungen sowie Krisen und Katstrophen mit neuem Wissen und Innovationen zu unterstützen.

In jährlichen Ausschreibungen mit vorgegebenen Themen stehen die Interessen von Bedarfsträgern und Anwendern im Zentrum. Im Rahmen strategischer Planungen werden folgende Ziele und Auswirkungen angepeilt:

  • Besserer Schutz der EU und ihrer Bürger vor Kriminalität und Terror,
  • effektives Management der EU-Außengrenzen,
  • Schutz von wichtigen Infrastrukturen,
  • höhere Cybersicherheit,
  • Erhöhung der Resilienz im Krisen- und Katastrophenfall,
  • vermehrte Nutzung von Forschungsergebnissen durch Anwender.

Im Sinne von „Security by design“ ist die Zusammenarbeit mit anderen Clustern und Programmlinien beabsichtigt. Synergien ergeben sich beim Schutz von kritischen Infrastrukturen (z. B. Gesundheitssysteme, Transport- und Energie-Infrastrukturen) sowie bei sicherheitsrelevanten Synergie-Programmen, wie dem „DIGITAL Europe Programme“ (DEP) oder dem „Internal Security Fund“ (ISF).

[Hinweis] Informieren Sie sich über aktuelle und künftige Ausschreibungen im Horizon Europe Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“!

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, FHs, Großunternehmen, KMU, NGOs, CSOs, Vereine, Bedarfsträger, Einsatzkräfte, Betreiber von Infrastruktureinrichtungen, Multiplikatoren/Intermediäre, Kompetenzzentren etc.
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI Jeannette KLONK
DI Jeannette KLONK
Nationale Kontaktstelle und Koordination Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" in Österreich

T 0043577554401