Quantum Austria 2. Ausschreibung - Quantencomputing

F&E-Infrastruktur: Schnittstelle Quanten- und High Performance Computing

Im Rahmen der 2. Ausschreibung der Förderinitiative Quantum Austria werden Projektvorschläge angesprochen, die sich speziell mit der Ausgestaltung einer Schnittstelle zwischen der High-Performance-Infrastruktur und einem Quantenrechner beschäftigen. Konkret soll eine Infrastruktur im Bereich Quantencomputing aufgebaut werden, die eine spätere Kopplung an die HPC-Infrastruktur beinhaltet. Es steht dazu ausschließlich das Förderinstrument „F&E-Infrastruktur mit nicht-wirtschaftlicher Nutzung“ zur Verfügung.

Was wird gefördert?

F&E-Infrastruktur, nicht-wirtschaftliche Nutzung /R&D infrastructure, non-economic use

Wer wird gefördert?

Universitäten, Fachhochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Max. 100% der anerkannten Kosten, max. 9 Mio. €.

Was sind die Einreichkriterien?

Siehe Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgte in elektronischer Form über den eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung wird für Ende Dezember 2022/Anfang Januar 2023 erwartet.

Downloadcenter

Berichtsvorlage

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Online Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

KMU-Infos

Hinweis:  Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtlinie Quantum Austria.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

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