1. Ausschreibung – Zero Emission Mobility Implementation

Demonstration von Zero-Emission Technologien im Personen- und Güterverkehr
Ausschreibung offen von 28.10.2020 10:00 bis 09.04.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Die erste Ausschreibung „Zero Emission Mobility Implementation“ hat das Ziel die schnelle und großflächige Ausrollung von Null-Emission-Technologien im Mobilitätssektor zu unterstützen. Dazu werden Forschungs- und Demonstrationsprojekte in den Themenfeldern "Zero Emission Güterverkehr" und "Zero Emission Personenverkehr" gefördert.

Ein Vorgespräch bis 05.03.2021 für kooperative F&E-Projekte ist verpflichtend.

Inhalt der Ausschreibung

Zero Emission Mobility Implementation ist das Programm des Klima- und Energiefonds zur großflächigen Demonstration innovativer Null-Emission-Technologien und -services im Bereich der Elektromobilität. Letzte Forschungs- & Entwicklungsarbeiten für die Marktüberleitung sollen damit unterstützt werden. Die Ausschreibung ist technologieneutral und missionsorientiert ausgelegt und fokussiert auf eine 100%ige Elektrifizierung und lokale Emissionsfreiheit. Der Schwerpunkt wird auf systemische, gesamthafte Lösungen gelegt. Weiters ist das Potential zur Skalierbarkeit von Lösungen und damit der Generierung eines Beitrages zur Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor sowie die Schaffung von neuen Wertschöpfungspotentialen für österreichische Unternehmen wesentlich. Die Weiterführung und großflächige Ausrollung von erfolgreich abgeschlossenen Zero-Emission-Mobility-Projekten ist erwünscht. 

Im Zuge der 1. Ausschreibung können Projekte in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:
Themenfeld 1: Zero Emission Güterverkehr
Themenfeld 2: Zero Emission Personenverkehr
F&E-Dienstleistung: Sicherheitsrelevante Fragen bei Unfallsituationen mit batterieelektrischen Fahrzeugen

Die Abwicklung der Ausschreibung ist zwischen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) aufgeteilt. Forschungsleistungen werden von der FFG betreut und abgewickelt. Im Rahmen der Forschungsförderung kommt das Instrument „Kooperative F&E-Projekte der Experimentellen Entwicklung“ zur Anwendung. Für die Förderung von Demonstrationsanlagen steht – bei entsprechendem Umwelteffekt – die Umweltförderung im Inland der KPC zur Verfügung. Investitionsteile für Demonstrationsanlagen werden von der KPC betreut und abgewickelt. Die Einreichung erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Antrags bei der FFG.

Ergänzende Fragen zur ausgeschriebenen F&E-Dienstleistung sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist an folgende Stelle zu richten: dagmar.weigel@ffg.at.

Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die Auftraggeberin die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist.

Zielgruppen der Ausschreibung

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, Länder und Gemeinden etc.

Kontakt

DDI Ursula BODISCH
DDI Ursula BODISCH
Programmmanagement

T 0043577555047

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Sonderbestimmungen

Antragsformulare

Umweltförderung im Inland (UFI)

Hinweis: Für die Beantragung einer Umweltförderung (z.B. Förderung von Investitionskosten zum Ankauf markfähiger Produkte, die zu einer Umweltentlastung beitragen und im Demonstrationsteil des Projekts eingesetzt werden sollen) ist der UFI-Anhang im Projektantrag auszufüllen und das UFI-Kostenformular beizufügen. Zur einer Abklärung der diesbezüglichen Fördermöglichkeiten ist eine Beratung durch die KPC zwingend vorgeschrieben (siehe Ausschreibungsleitfaden).

Sonstige Vorlagen

Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtliche Grundlagen