Skills Schecks 2024 (Ausschreibung geschlossen)

Transformationsoffensive - Qualifizierung

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.
Die Ausschreibung wurde wegen Ausschöpfung der Mittel vorzeitig geschlossen

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 60% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

  • Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 3.000.
  • Bei EUR 8.334 Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 5.000.
  • Bei EUR 9.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 10 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. 

Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Was sind die Einreichkriterien?

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.      
Damit eine Weiterbildung mit dem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche setzen:

Ökologische Nachhaltigkeit: Inhaltlicher Fokus auf

  • Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe), und/oder
  • den Aufbau von Managementkompetenzen und Know-How für den nachhaltigen Einsatz dieser Technologien in der Wirtschaft (z.B. Ökobilanz, Energieberatung, Kreislaufwirtschaft, ökologisches Bauen, CO2-Fußabdruck und nachhaltiges Energiemanagement).

Digitalisierung:  Inhaltlicher Fokus auf

  • digitale Technologien und IT-Anwendungen (z.B. Social Media, Cloud Computing, Big Data, BIM, Website, Office-Anwendungen), und/oder
  • den Aufbau von digitalen Anwendungskompetenzen für den Einsatz dieser Technologien und IT-Anwendungen in der Wirtschaft (z.B. Webdesign, IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik).

Die Förderung ist innerhalb dieses inhaltlichen Rahmens branchenübergreifend und technologieoffen.

2. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? 

  • Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden. 
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden. 
  • Ein deutlicher Schwerpunkt in einem der beiden genannten Bereiche muss in den Kursinformationen des Weiterbildungsanbieters ersichtlich sein und bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte setzen oder diese nur geringfügig behandeln, sind nicht förderbar. 
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten österreichischen Weiterbildungsanbieter besucht werden. Beachten Sie diesbezüglich die Hinweise in Frage 4.
  • Ihr Skills Scheck Antrag kann mehrere Kurse umfassen, wenn diese von der gleichen Person und beim gleichen Weiterbildungsanbieter besucht werden. Eine Vermischung von Weiterbildungen verschiedener Personen oder verschiedener Anbieter im Antrag ist nicht zulässig.
  • Es können nur genehmigte Weiterbildungen gefördert werden. Ein Wechsel der Weiterbildung(en) nach Förderungszusage ist nicht möglich. 

3. Was wird nicht gefördert?

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen, oder diese nur geringfügig behandeln. 
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. CSR)
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
  • Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
  • Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)

4. Welche Weiterbildungsanbieter werden von der FFG anerkannt?

Geförderte Weiterbildungen können bei österreichischen

besucht werden. Klicken Sie auf die oben angeführten Bereiche und finden Sie heraus, ob Ihr gewählter Kursanbieter aufscheint und demnach eine Förderung der Weiterbildung möglich ist! Auch kurzformatige Weiterbildungen (z.B. Micro-credentials), Online Trainings, sowie In-House Schulungen dieser Weiterbildungsanbieter sind förderbar.

5. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?

Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Führen Sie dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und fügen Sie die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Fügen Sie die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstellen Sie erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und laden Sie dort die Rechnungen gesammelt hoch.

6. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Endberichts durch die FFG. Bitte erstellen Sie nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und laden Sie dort die Rechnung(en) hoch.

Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Es können nur Weiterbildungen abgerechnet werden, für die ein Skills Scheck ausgestellt wurde. 
  • Das Rechnungsdatum darf frühestens das Einreichdatum des Skills Schecks (im eCall) sein. 
  • Die Rechnung muss auf das einreichende Unternehmen für die genehmigte Weiterbildung beim angegeben Weiterbildungsanbieter ausgestellt sein. 
  • Vor Übermittlung des Endberichts muss die Rechnung bereits bezahlt und die Weiterbildung beendet sein. 
  • Der Zeitraum der Weiterbildung muss auf der Rechnung ersichtlich sein und erst nach Antragstellung beginnen. 
  • Wenn mehrere Kurse mit Ihrem Skills Scheck genehmigt wurden, muss der Endbericht nach Abschluss aller Weiterbildungen mit allen Rechnungen (gesammelt) eingereicht werden.
  • Die Weiterbildungskosten dürfen nicht zusätzlich über andere Förderungen abgerechnet werden (Verbot von Mehrfachförderungen).

7. Wie kann ich einen Scheck stornieren?

Wird ein Scheck nach Genehmigung doch nicht benötigt, weil z.B. die Weiterbildung nicht zu Stande gekommen ist oder die Person die gewünschte Weiterbildung nicht besuchen konnte, bitten wir um Stornierung des Schecks. Schreiben Sie einfach eine formlose Nachricht über den eCall direkt bei dem Projekt mit der Bitte um Stornierung.

Wie erfolgt die Einreichung?

Beantragen Sie einen Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall). Registrieren Sie Ihr Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Skills Schecks 2024“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. Nach Prüfung Ihres eingereichten Antrags erhalten Sie eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.

Der Antrag kann laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en)und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 28.02.2025 eingereicht werden.   

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Wir bemühen uns Ihnen innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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