Grant Agreement (Fördervertrag) in Horizon Europe

Das Grant Agreement (GA) ist der Fördervertrag zwischen der EU-Kommission und den Projektteilnehmer:innen, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt werden. Es enthält wichtige Vorgaben für die Projektabwicklung, wie etwa Kriterien für die Förderfähigkeit von Kosten, Berichterstattung und Vorschriften für den Umgang mit geistigem Eigentum.

In Horizon Europe gibt es einen allgemeinen Musterfördervertrag (General Model Grant Agreement, MGA), der darüber hinaus auch für direkt von der EU-Kommission verwaltete Programme verwendet wird. 

Der Großteil der Bestimmungen des GA ist unveränderlich. Einzelne Details können jedoch während der Vertragsvorbereitung individuell mit der EU-Kommission vereinbart werden, so etwa der Projektbeginn und die Höhe der Vorfinanzierung.

Das MGA enthält weiters verschiedene Optionen. Dabei handelt es sich um Auswahlmöglichkeiten bzw. um Sonderbestimmungen, die nicht für alle Projekte gelten. Die anwendbaren Optionen sind im GA des konkreten Projekts gesondert gekennzeichnet. 

Spezielle Regelungen für bestimmte Projekttypen, wie beispielsweise ERC, EIC, kofinanzierte Europäische Partnerschaften, sind darüber hinaus auch im Annex 5 zum MGA dargestellt.

Außerdem enthält das MGA „Default-Regelungen“, die das Konsortium im Konsortialvertrag abändern kann. Solche Spielräume für abweichende Vereinbarungen der Projektpartner:innen bestehen vor allem im Bereich des geistigen Eigentums.  

Eine Neuerung im Vergleich zum MGA für Horizon 2020 ist die Einführung eines sogenannten Datenblatts (engl. "data sheet") am Beginn des Vertrages. In diesem werden die wichtigsten Vereinbarungen dargestellt und andere Stellen im MGA verweisen regelmäßig auf dieses Datenblatt.

 
Aufbau des MGA

  • Präambel – Nennung der Vertragsparteien
  • Datenblatt – Darstellung der/Überblick über die wichtigsten Vereinbarungen des Vertrages (z.B. Projektlaufzeit, Projektteilnehmer:innen, maximale Fördersumme, Förderquote(n), Budgetkategorien, Förderfähigkeit von Kosten, Berichterstattung, Zahlungen, Fristen)
  • Kapitel 1 – Allgemeines (Definitionen etc.)
  • Kapitel 2 – Projekt
  • Kapitel 3 – Förderung
  • Kapitel 4 – Projektimplementierung (z.B. Dritte (engl. "third parties"), Rechte und Pflichten während der Projektimplementierung, Interessenskonflikte, Vertraulichkeit und Sicherheit, Ethik, Datenschutz, Geistiges Eigentum, Berichterstattung, Dokumentation/Nachweise, Zahlungen, Kontrollen/Audits)
  • Kapitel 5 – Ablehnung von Kosten, Förderreduktion, Aussetzung der Projektimplementierung/von Zahlungen, Ausscheiden von Projektpartner:innen etc.
  • Kapitel 6 – Schlussbestimmungen (Fristenberechnung, Vertragsänderungen, Beitritt neuer Projektpartner:innen, anwendbares Recht etc.)
 
Das MGA umfasst folgende Anhänge:
  • Annex 1 – Projektbeschreibung (Description of the Action, DoA)
  • Annex 2 – Veranschlagtes Budget
  • Annex 2a – Informationen zu Stückkosten (engl. "unit costs"), falls anwendbar
  • Annex 3 – Beitrittsformulare, falls anwendbar
  • Annex 3a – Erklärung über die gemeinsame und getrennte Haftung von verbundenen Unternehmen, falls anwendbar
  • Annex 4 – Muster für das Financial Statement
  • Annex 5 – Spezifische Bestimmungen, falls anwendbar
 
Informationen zum Thema "Vertragsänderung (Amendments)" finden Sie unter Vertragsänderungen.
 
Erklärungen und Beispiele zu allen Vertragsbestimmungen finden Sie im Annotated Grant Agreement (AGA), das gleich aufgebaut ist wie das MGA. Bitte beachten Sie, dass wichtige Details – insbesondere zur Förderfähigkeit von Kosten – oft nur in diesen Erläuterungen und nicht im Vertragstext selbst angegeben sind.

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611